Die französische Tochter der UBS hat eine Busse von 1'875'000 Euro an den französischen Staat bezahlt.
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Beim heute beginnenden Prozess geht es um sehr viel Geld für die Grossbank. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/EPA/MAURITZ ANTIN
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Das Wichtigste in Kürze

  • UBS Frankreich hat im Steuerstreit mit dem französischen Staat auf Berufung verzichtet.
  • Die Bank zahlt daher eine Busse von 1'875'000 Euro.
  • Die verhängte Bussenzahlung der UBS Schweiz von 1,8 Milliarden Euro ist noch hängig.

Die UBS Frankreich hat im Steuerstreit die vom französischen Kassationsgerichtshof verhängte Busse von 1'875'000 Euro bezahlt. Die französische Tochter der Schweizer Grossbank hat ihrerseits auf eine Berufung verzichtet.

Die Busse der UBS Frankreich sei bezahlt worden. Das heisst es in einem von der UBS auf ihrer Webseite veröffentlichten «Stakeholder Update».

Das Kassationsgericht hatte die UBS (France) im Urteil vom 13. Dezember der Beihilfe zur rechtswidrigen Kundenanwerbung für schuldig befunden. Die französische UBS-Tochter wurde dagegen vom Vorwurf der Beihilfe zur Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug freigesprochen.

Milliarden-Busse gegen Schweizer UBS noch hängig

Hängig ist damit weiterhin die sehr viel höhere Bussenzahlung von 1,8 Milliarden Euro gegen die Schweizer Grossbank. Die UBS hatte am 20. Dezember 2021 mitgeteilt, gegen den Entscheid des Kassationsgerichtshof Berufung einzulegen.

Im zweitinstanzlichen Urteil hatte das Berufungsgericht die UBS AG der Vorwürfe der «rechtswidrigen Kundenanwerbung und der qualifizierten Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug» für schuldig befunden. Es reduzierte die Busse für die UBS auf 3,75 Millionen Euro, verglichen mit 3,7 Milliarden im erstinstanzlichen Urteil.

Gleichzeitig ordnete es die Einziehung von 1 Milliarde Euro an und sprach dem französischen Staat eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung in Höhe von 800 Millionen Euro zu.

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