UBS schlägt Systemwechsel in der Schweizer Altersvorsorge vor
Die UBS legt ein umfassendes Reformkonzept für das Schweizer Rentensystem vor. In einem Diskussionspapier skizziert die Grossbank einen Übergang zu einem deutlich stärker kapitalgedeckten System ab 2035.

Das Papier wird als «Gedankenexperiment» bezeichnet und beschreibt einen grundlegenden Umbau des Drei-Säulen-Systems. Kern des am Mittwoch präsentierten Vorschlags ist die Ablösung der umlagefinanzierten AHV durch eine neue 1. Säule mit kapitalgedecktem Leistungsprimat. Beiträge von insgesamt 20 Prozent des Lohns würden auf Löhne bis zu 50'000 Franken erhoben.
Das angesparte Kapital wird investiert und mit einer vom Bund garantierten Rendite verzinst. Finanzierungsdefizite federt der Bund aus allgemeinen Steuern ab.
Die 2. Säule betrifft den Lohn über 50'000 Franken und würde in ein reines Beitragsprimat ohne Garantien umgewandelt. Auch die Säule 3a würde umgestaltet: Die einkommensprogressiven Steueranreize sollen zugunsten Geringverdienender umgekehrt werden. Neu hinzukommen soll zudem eine obligatorische Pflegeversicherung ab 45 Jahren als vierte Säule.
Das Rentenalter soll schrittweise steigen und teilweise an die Lebenserwartung gekoppelt werden: Konkret würde es zu 67 Prozent der Zunahme der Lebenserwartung ab 60 Jahren angepasst. Für heute 18-Jährige könnte das Referenzalter damit langfristig gegen 68 Jahre steigen.
Der Übergang hätte seinen Preis. Denn während einer langen Übergangsphase müssten Erwerbstätige gleichzeitig die laufenden AHV-Renten mitfinanzieren und eigenes Alterskapital aufbauen.
Allein die bestehenden AHV-Ansprüche erforderten zwischen 2035 und 2100 im Schnitt 43,7 Milliarden Franken jährlich an neuen Bundesbeiträgen. Die Autoren schätzen, dass die Steuereinnahmen während des Übergangs um rund 18 Prozent steigen müssten – langfristig um 3 Prozent. Eine Ausnahme von der Schuldenbremse wäre unumgänglich.










