UBS: Die Chefs haben sich mit der US-Administration getroffen
Die UBS denkt offenbar über drastische Schritte nach, um strengere Schweizer Kapitalvorschriften zu umgehen – bis hin zu einem möglichen Umzug in die USA.

Das Wichtigste in Kürze
- Neue Regeln könnten für die UBS bis zu 26 Mrd. Dollar zusätzliches Eigenkapital erfordern.
- Offenbar erwägt die Schweizer Grossbank daher drastische Massnahmen.
- UBS-Führungskräfte sollen sich mit der US-Administration getroffen haben.
Die UBS erwägt offenbar weitreichende Massnahmen, um die geplanten strengeren Kapitalanforderungen in der Schweiz zu umgehen. Laut der «New York Post» prüft die Grossbank strategische Optionen für den Fall, dass ihre Lobbying-Bemühungen in Bern scheitern. Ziel sei es, den Wettbewerbsnachteil durch höhere Kapitalkosten zu entschärfen.
Erst kürzlich sollen sich deshalb auch UBS-Führungskräfte mit Vertretern der US-Regierung getroffen haben. Das berichtete die Zeitung unter Berufung auf informierte Kreise. Die Bank dementierte das Treffen nicht.
Nach eigenen Angaben müsste die UBS ihre Kapitalpuffer um bis zu 26 Mia. Dollar erhöhen, sollte die Reform in Kraft treten. Das würde ihre globale Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen, warnt die Grossbank. CEO Sergio Ermotti (65) hat die Pläne der Schweizer Behörden bereits mehrfach kritisiert.
Im Austausch mit Washington soll die Möglichkeit eines tiefgreifenden Strategiewechsels diskutiert worden sein. In dem Bericht heisst es, dass dieser auch den Kauf einer US-Bank oder eine Fusion mit einer US-Bank beinhalten könnte. Auch eine Verlegung des Hauptsitzes von Zürich in die USA sollen sich die Führungskräfte demnach überlegen.
UBS hält sich bedeckt
Zur Frage eines möglichen Strategiewechsels wollte sich die UBS gegenüber der «New York Post» nicht äussern. Gegenüber «Bloomberg» verwies sie auf frühere Aussagen von Ermotti. Dieser hatte betont, es sei «zu früh», um über konkrete Szenarien zu sprechen.

Im Interview mit «Bloomberg Television» am 11. September bekräftigte Ermotti zwar die Absicht, den Hauptsitz in der Schweiz zu belassen. Gleichzeitig stellte er klar, dass man bei höheren Kapitalvorschriften prüfen müsse, wie sie «die Interessen der Aktionäre und Stakeholder» wahre.