Der Motorsägen-Hersteller Stihl muss wegen Wettbewerbsbehinderung in Frankreich eine Strafe in Höhe von 7,9 Millionen Franken zahlen.
Ein Mitarbeiter der Stihl AG montiert in einem Stihl-Werk eine Motorsäge.
Ein Mitarbeiter der Stihl AG montiert in einem Stihl-Werk eine Motorsäge. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Motorsägenhersteller Stihl muss wegen Wettbewerbsbehinderung in Frankreich zahlen.
  • Die Strafe beträgt 7,9 Millionen Franken für den Online-Verkaufsverbot.

Der schwäbische Motorsägen-Hersteller Stihl muss in Frankreich eine Wettbewerbsstrafe von sieben Millionen Euro (7,9 Millionen Franken) zahlen. Das französische Kartellamt teilte heute Mittwoch in Paris mit, das Unternehmen aus Waiblingen habe zwischen 2006 und 2017 de facto den Online-Verkauf seiner Produkte in Frankreich verhindert. Damit hätten Verbraucher nicht von den bis zu zehn Prozent günstigeren Tarifen im Internet profitieren können.

Online-Verkaufsverbot war wettbewerbswidrig

Stihl habe seinen Händlern in Frankreich vorgeschrieben, seine Produkte – neben Sägen auch Motorsensen und elektrische Heckenscheren der Marken Stihl und Viking – entweder im Geschäft zu verkaufen oder sie persönlich an die Kunden auszuliefern. Ein Verkauf über eigene oder fremde Webseiten sei damit unmöglich gewesen. Nach EU-Regeln gebe es aber keine Sicherheitsauflagen, die das Online-Verkaufsverbot begründeten.

Nach Angaben der französischen Wettbewerbsbehörde ist es das erste Mal, dass sie wegen unterbundener Online-Verkäufe gegen einen grossen Produzenten vorgeht. Das Urteil basiert demnach auf einem Bericht der Wettbewerbswächter im Pariser Wirtschaftsministerium.

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