Künftig müssen Internetanbieter wie Amazon oder Ebay bei Umsatzsteuerbetrug über ihre Seiten haften. Das beschloss die deutsche Regierung am Mittwoch.
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Das Logo des Weltkonzerns Amazon. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Online-Handel in Deutschland wird künftig stärker überwacht.
  • Internet-Plattformen sollen bei Umsatzsteuerbetrug über ihre Seite haften.

Internet-Plattformen wie Ebay oder Amazon sollen in Deutschland künftig für Umsatzsteuerbetrug bei Verkäufen über ihre Seiten haften. Die Regierung beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dadurch sollen die Steuereinnahmen um mehrere hundert Millionen Euro im Jahr steigen.

«Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen», sagte Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ab 2019 sollen die Online-Marktplätze für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen werden.

Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst. Der Online-Handel wächst seit Jahren kräftig – besonders Händler aus Fernost zahlen immer wieder beim Verkauf ihrer Waren auf Internetmarktplätzen keine Umsatzsteuer.

Die Hoffnung ist, dass der Staat hier bald deutlich steigende Steuereinnahmen verbuchen kann. Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den Händlern, die die Plattformen zum Verkauf von Waren nutzen. «Damit schützen wir alle steuerehrlichen Unternehmen und sorgen auch für einen fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland», begründete Scholz die verschärften Regeln.

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