Scholz verteidigt umstrittene Kassenbon-Pflicht

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    Deutschland,

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat die zum Jahreswechsel kommende Kassenbon-Pflicht als Massnahme für mehr Steuergerechtigkeit verteidigt.

    Serviert inklusive Kassenbon: ein Cappuccino
    Serviert inklusive Kassenbon: ein Cappuccino - dpa/dpa/picture-alliance

    Das Wichtigste in Kürze

    • Finanzminister: «Es geht um Umsatzsteuerbetrug in Milliardenhöhe».

    «Die Aufregung über die Bon-Pflicht halte ich für vorgeschoben. Es geht um Umsatzsteuerbetrug in Milliardenhöhe - jedes Jahr», sagte Scholz den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben). Manche Händler oder Gastronomen würden die vom Kunden kassierte Umsatzsteuer nicht an den Staat weitergeben.

    Dafür würden Kassen manipuliert, Umsätze nicht richtig verbucht oder später wieder ausgebucht, sagte der Minister. «Das kann sich unser Land nicht gefallen lassen.»

    Zugleich zeigte sich der SPD-Politiker über die Proteste gegen die zum 1. Januar in Kraft tretende Regelung erstaunt. Kritiker beklagen etwa die Massen an Thermopapier, die für das Ausdrucken der Bons an Ladenkassen, Kiosken und Bars benötigt werden. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dringt auf grössere Spielräume für Ausnahmen von der Pflicht.

    Scholz bekräftigte dagegen, die Bonpflicht komme für niemanden überraschend. Der Bundestag habe schliesslich vor mehr als drei Jahren ein Gesetz beschlossen, «das diesen Betrug einen Riegel vorschiebt und fälschungssichere Registrierkassen vorschreibt». Damit solle sichergestellt werden, dass jeder Umsatz gebucht sei. «Dafür muss es einen Bon geben, entweder auf Papier oder als E-Mail. Alle Beteiligten hatten sehr viel Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen», betonte der Finanzminister.

    Hintergrund der Bon-Pflicht ist ein Gesetz von Ende 2016, das sicherstellen soll, dass alle verkauften Waren lückenlos erfasst werden, und das zugleich verhindern soll, dass digitale Daten nachträglich manipuliert werden. Ab 1. Januar 2020 müssen deshalb alle Einzelhändler - vom Bäcker über den Friseur bis hin zu Apotheken - einen Beleg ausgeben, sofern sie ein elektronisches Kassensystem besitzen.

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