Rechtsprofessor zu GV-Streit: «Swatch bewegt sich auf dünnem Eis»
Im Streit um einen Sitz im Verwaltungsrat sieht sich Swatch nicht dazu verpflichtet, einen separaten Wahlgang für die Wahl des Vertreters der Inhaberaktionäre durchzuführen. Genau das verlangt jedoch der US-Investor Steven Wood. Laut einem Wirtschaftsrechtsprofessor bewegt sich der Konzern in diesem Bereich rechtlich auf dünnem Eis.

«Es braucht eine Sonderversammlung zur Nomination des Vertreters der Inhaberaktionäre», sagte Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Bern, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP. Damit gibt er einem von sieben Traktandierungsbegehren von Woods US-Anlagefirma Greenwood Investors statt.
Dass die Swatch Group dies bisher nicht anerkannt hat, ist für ihn nicht nachvollziehbar. Denn damit verletze das Unternehmen das Schweizer Obligationenrecht. «Swatch ist nicht nur auf dünnem Eis unterwegs, sondern steht bereits unter Wasser», formulierte es Kunz.
Für Investor Wood bedeutet dies aber nicht automatisch, dass er bei einer Nominierung gewählt würde. «Bei der Generalversammlung haben alle Aktionäre – also auch die Namenaktionäre und damit die Familie Hayek – die Möglichkeit, den Wahlvorschlag abzulehnen», so der Experte. Mit der Stimmenmehrheit der Hayeks ist ein «Nein» daher wahrscheinlich.
Gegen diese Entscheidung könnte Wood bis vor Bundesgericht ziehen. «Im Zweifel mischt sich das Bundesgericht aber nicht in GV-Entscheidungen ein», sagte Kunz. Dies wäre nur bei einem knappen Wahlausgang vorstellbar.
Unklar sei ausserdem, ob die GV den Nominierten überhaupt akzeptieren würde. Für eine Ablehnung seien «sachliche Gründe» nötig. In einem solchen Fall sei die Rechtsunsicherheit grösser: «Wir hatten seit Jahrzehnten keinen vergleichbaren Bundesgerichtsentscheid dazu.»
Insgesamt ist der Ausgang der kommenden Swatch-Generalversammlung also offen. Laut Kunz ist aber klar: «Swatch hat, was Corporate Governance anbelangt, keinen guten Ruf.»
Seiner Meinung nach müsste der Konzern seine Statuten grundsätzlich revidieren und mehr auf seine Aktionäre eingehen. «Denn Swatch ist eine Aktiengesellschaft und kein familiengeführtes KMU», so der Wirtschaftsrechtsprofessor.










