In der grossen Koalition gibt es angesichts der Widerstände von Umweltverbänden gegen die Tesla-Ansiedlung in Grünheide bei Berlin Bestrebungen, die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände einzuschränken.
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Tesla-Bauarbeiten in Grünheide bei Berlin - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vertreter von Union und SPD erwägen Einschränkungen der Klagemöglichkeiten.

«Wir müssen das Verbandsklagerecht auf Umweltverbände beschränken, die unmittelbar betroffen sind», sagte der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Carsten Linnemann (CDU), dem «Handelsblatt» vom Dienstag.

«Das würde auch ausschliessen, dass bayerische Verbände gegen ein Planungsvorhaben in Brandenburg klagen können», sagte Linnemann der Zeitung. Hintergrund ist, dass auch ein Naturschutzverein aus Bayern gegen das Tesla-Projekt klagen konnte, weil er vom Umweltbundesamt als klageberechtigt anerkannt ist. Tesla hatte die Bauarbeiten bei Berlin, die bislang auf vorläufigen Genehmigungen beruhen, wiederholt unterbrechen müssen. Der US-Elektroautobauer will dort bereits im Juli 2021 mit der Produktion starten; jährlich sollen dort bis zu 500.000 Elektroautos vom Band laufen.

Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner sieht nicht nur wegen Tesla Handlungsbedarf. «Wichtige Bauprojekte und Infrastrukturmassnahmen wurden in der Tat durch Prozesse unnötig verzögert, und das muss sich ändern», sagte er dem «Handelsblatt». Natürlich könne nicht jeder Verband klagen, fügte der Bundestagsabgeordnete hinzu. Das Umweltbundesamt müsse daher genau prüfen, ob etwa der Verein aus Bayern tatsächlich klageberechtigt sei.

FDP-Generalsekretär Volker Wissing sagte dem «Handelsblatt», Deutschland habe «sich Fesseln angelegt, die schnelle Investitionen in der Krise erschweren». Die Freien Demokraten seien offen für jeden Vorschlag, der zu effizienteren Planungs- und Genehmigungsverfahren führe. FDP-Fraktionsvize Michael Theurer hält es denn auch für unabdingbar, das Verbandsklagerecht und die Planungsbeschleunigung zu reformieren. «Deutschland darf nicht durch ewige Klagewellen von technischem Fortschritt, Infrastrukturausbau und Wohlstand abgeschnitten werden», sagte er der Zeitung.

Der Staatsrechtler Joachim Wieland erteilte Überlegungen, das Verbandsklagerecht für Umweltverbände einzuschränken, indes eine Absage. «Das Verbandsklagerecht im Umweltbereich ohne unmittelbare Betroffenheit schreibt das Recht der EU zwingend vor», sagte er dem «Handelsblatt». Die EU nutze die Verbände «zur Durchsetzung ihres Rechts, weil sie nicht über Verwaltungsbehörden verfügt, die ihr Recht durchsetzen». Deutschland könne daran einseitig nichts ändern.

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