Von der geplanten Steuerreform würde laut OECD-Chefunterhändler auch die Schweiz profitieren. Es sollen auch kleine Staaten vor grossen geschützt werden.
Pascal Saint-Amans, OECD-Direktor für Steuerpolitik, verteidigt die angestrebte weltweite Konzernsteuerreform. (Archivbild)
Pascal Saint-Amans, OECD-Direktor für Steuerpolitik, verteidigt die angestrebte weltweite Konzernsteuerreform. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Steuerreform soll kleine Staaten vor grossen schützen.
  • Sie soll dem Steuerwettbewerb Grenzen setzen.

Die geplante Reform der Gewinnbesteuerung mit einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent schaltet den Steuerwettbewerb laut OECD-Chefunterhändler Pascal Saint-Amans nicht aus, setzt aber Grenzen. Davon profitiere auch die Schweiz.

Bei den neuen Regeln gehe es darum, einen Ausgleich zu schaffen, sodass kleine Staaten vor den grossen Ländern geschützt würden und umgekehrt, sagte Saint-Amans in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung». Es gehe darum, die Stabilität des internationalen Steuersystems wieder herzustellen.

Sollte die Schweiz in einer Volksabstimmung die erneute Anpassung ihrer Unternehmensbesteuerung verweigern, müsste sie die Konsequenzen tragen. Gerade die Schweiz profitiere stark von der Globalisierung. Wenn sich Staaten auf gemeinsame Regeln verständigten, täten sie das, um Alleingänge zu verhindern.

Schweiz muss Nicht-Einhaltung mit Folgen leben

Akzeptiere die Schweiz diese Regeln und halte sie sich daran, so geniesse sie die damit verbundenen Vorteile und die Rechtssicherheit. Wenn sich die Schweiz jedoch dagegen ausspreche, müsse sie mit den Folgen leben. Das bedeute, dass andere souveräne Staaten Massnahmen ergriffen, um sich zu schützen.

Auch mit der jüngsten Reform stehe es jedem Staat frei, Forschung und Entwicklung mit unterschiedlichen Instrumenten zu fördern - solange der effektive Steuersatz nicht unter 15 Prozent falle und vor Ort auch wirklich geforscht werde. Es brauche eine Untergrenze für einen gesunden und fairen Steuerwettbewerb.

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