Mercosur ist laut dem Wirtschaftsdepartement wichtiger Markt
Die Schweizer Exportwirtschaft erschliesst neue Märkte in Südamerika durch ein neues Abkommen.

Für die Schweizer Exportwirtschaft sind die Mercosur-Staaten mit gut 270 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten laut dem Wirtschaftsdepartement «wichtige Märkte». Das Abkommen sei für die Schweizer Landwirtschaft verkraftbar. Weiter sehe es den Schutz der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte vor.
Angesichts der hohen Zölle der Mercosur-Staaten ermöglicht das Freihandelsabkommen Zolleinsparungen von bis zu 180 Millionen Franken pro Jahr, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Mittwoch schrieb. Neben den Abkommen mit der EU und mit China sei es das grösste Zolleinsparungspotential aller Schweizer Freihandelsabkommen.
Im Gegenzug gewähre die Schweiz den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay für sensible Produkte im Agrarbereich – wie etwa Fleisch – insgesamt 25 bilaterale Kontingente. Die meisten seien klein oder der Umfang der Konzessionen entspreche den momentanen Import, so das WBF weiter.
Vorteile des neuen Handelsvertrags
Zudem werde das Abkommen unter anderem technische Handelshemmnisse abbauen, geistiges Eigentum inklusive Ursprungsbeziehungen wie «Gruyère» schützen, den Marktzugang für schweizerische Dienstleistungserbringer und Investoren erleichtern, neue Möglichkeiten im öffentlichen Beschaffungswesen schaffen und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen generell stärken.
Laut Communiqué enthält das Abkommen auch ein umfassendes und rechtsverbindliches Kapitel sowie eine Zusatzerklärung über Handel und nachhaltige Entwicklung mit konkreten Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte.
Das Abkommen mit den Mercosur-Staaten sei insbesondere wichtig, um eine Schlechterstellung gegenüber der EU zu verhindern, hiess es weiter. Die EU schloss im Dezember 2024 ein Abkommen mit der Mercosur-Staaten ab.
Die Vertragstexte würden in den nächsten Monaten unterzeichnet werden. Der Bundesrat werde es danach dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten. Erst nach einem erfolgreichen Ratifizierungsprozess trete das Abkommen in Kraft.