Die Luzerner Kantonalbank sistiert die diskriminierende Kontoeröffnungsgebühr für Personen mit Beistand. Dafür verlangt sie nun Geld für Kontoauszüge von Toten.
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Der Eingang zur Filiale der Luzerner Kantonalbank in Luzern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Luzerner Kantonalbank sollten Menschen mit Beistand künftig eine Gebühr zahlen.
  • Nun hat die Bank die diskriminierende Gebühr vorläufig sistiert.
  • Stattdessen: Neuerdings kostet der Kontoauszug eines Toten 120 Franken.
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Im Dezember sorgte die Luzerner Kantonalbank «LUKB» für negative Schlagzeilen. Grund dafür war die im neuen Jahr geplante Einführung einer Gebühr bei der Kontoeröffnung für Menschen mit einem Beistand.

Diese sollten bei der Eröffnung 120 Franken bezahlen. Die Kontoführungsgebühr sollte zudem ab Juli 5 Franken pro Monat mehr als bei Menschen ohne Beistand kosten. Behinderten-Organisationen zeigten sich empört und warfen der Bank Diskriminierung vor.

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Dass Menschen mit massiven psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen zusätzlich zahlen müssen, sorgte bei Inclusion Handicap für Verärgerung. (Symbolbild) - Pixabay

Wie die Bank gegenüber der «Luzerner Zeitung» erklärt, seien diese Konten mit einem hohen Aufwand verbunden. Laut Sprecher Daniel von Arx habe man zusammen mit der betroffenen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Wege gesucht, um Abläufe zu vereinfachen und Kosten tief zu halten.

«Aufgrund der hohen Individualisierung der einzelnen Verträge und der daraus entstehenden Komplexität lassen sich die entsprechenden Prozesse jedoch nach wie vor nicht standardisieren beziehungsweise digitalisieren oder automatisieren», erklärt von Arx. Die LUKB sei zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werde. In der Zwischenzeit werden die Gebühren für Personen mit Beistand sistiert.

120 Franken für Kontoauszug eines Toten

Doch nun sorgt eine andere neu eingeführte Gebühr bei einer Frau für Unverständnis: Für eine Saldobestätigung des Kontos ihres vor Kurzem verstorbenen Vaters per Todestag verrechnete die Bank 120 Franken. «Das ist ein stolzer Preis für eine Saldobestätigung, die per Mausklick erzeugt wird», sagt die Tochter des verstorbenen Kontobesitzers der «Luzerner Zeitung».

Filiale Luzerner Kantonalbank
Die Luzerner Kantonalbank hält die Gebühr von 120 Franken für gerechtfertigt. - Keystone

Das Konto des verstorbenen Vaters wurde wegen der Eröffnung einer Erbenposition mit 120 Franken belastet. Die einseitige Bestätigung habe die Frau erhalten, ein Beileidsschreiben nicht: «Anteilnahme und Kundenfreundlichkeit sehen für mich anders aus.»

«Möglichst verursachergerechte Gebührengestaltung»

Die Bank rechtfertigt sich damit, dass das Einrichten und Verwalten von Geschäftsbeziehungen mit ungeregelten Erbschaften mit sehr hohem Aufwand verbunden sei. So etwa das Löschen von Kreditkarten und Daueraufträgen, das manuell erledigt werden müsse.

Solche Arbeiten liessen sich laut von Arx nicht in vollem Umfang «digitalisieren oder automatisieren». Es gehe darum, eine «möglichst verursachergerechte Gebührengestaltung zu ermöglichen».

Doch bei den anderen Zentralschweizer Kantonalbanken gibt es eine solche Gebühr nicht, auch bei der CS, UBS, Migros Bank und Postfinance nicht. Die Raiffeisen-Bank würde nur bei sehr grossem Aufwand «in Absprache mit dem Kunden ihren Aufwand normal verrechnen». Bei der Valiant wird für eine Saldobestätigung 27 Franken berechnet, für die Eröffnung der Erbenposition bezahlt man jedoch nichts.

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