Wer einen Beistand hat und bei der Luzerner Kantonalbank ein Konto eröffnen will, muss künftig 120 Franken bezahlen – ohne Beistand ist es kostenlos.
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Wer bei der Luzerner Kantonalbank ein Beistandskonto eröffnen will, muss künftig 120 Franken zahlen. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Luzerner Kantonalbank müssen Menschen mit einem Beistand Zusatzkosten zahlen.
  • Für «Inclusion Handicap» ist das unverständlich und nicht akzeptabel.
  • Die Bank erklärt den Entscheid mit höherem Aufwand und höheren Kosten bei Beistandskonten.

Für alle Kunden ist die Eröffnung eines Kontos bei der Luzerner Kantonalbank gratis. Für alle? Nicht ganz: Kunden, die umfassend verbeiständet sind, müssen in Zukunft dafür eine Gebühr zahlen.

120 Franken müssen die Betroffenen künftig dafür auf den Tisch legen. Ab dem 1. Juli des kommenden Jahres will die LUKB zudem eine Gebühr von 15 Franken pro Quartal für die Kontoführung verlangen.

Behinderten-Dachverband verärgert

Umfassend verbeiständet sind nur Menschen mit massiven psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen. Dass ausgerechnet diese von zusätzlichen Gebühren betroffen sind, sorgt bei «Inclusion Handicap», dem Dachverband der Behindertenorganisationen, für Unverständnis.

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Dass Menschen mit massiven psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen zusätzlich zahlen müssen, sorgte bei Inclusion Handicap für Verärgerung. (Symbolbild) - Pixabay

Eine Bank solle gewinnbringend arbeiten und Gebühren erheben können, sagt Sprecher Marc Moser gegenüber «Zentralplus». «Aber dass Menschen mit Behinderungen mehr für die gleiche Leistung bezahlen sollen, ist nicht akzeptabel», sagt er weiter.

Beistandskonten führen zu mehr Aufwand

Da sich die eingesetzten Beistände um die Vermögensverwaltung der Menschen mit Behinderungen kümmern, brauchen sie Zugang auf die Konten. Deshalb seien Beistandskonten mit zusätzlichem personellem und administrativem Aufwand verbunden, erklärt die LUKB gegenüber «Zentralplus».

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Für die Luzerner Kantonalbank ist die neue Regelung unproblematisch. (Archivbild) - Keystone

Die Preise wolle die Bank «möglichst verursachergerecht» gestalten und deshalb «betriebswirtschaftlich unerwünschte Quersubventionen» vermeiden.

Sie hält die neue Regelung für unproblematisch. Auch die Kesb, die die Beistandschaften anordnet, würde für ihre Dienstleistungen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Gebühren verlangen.

LUKB teilweise selbst schuld

Dass der Aufwand so gross ist, liege aber auch an der Luzerner Kantonalbank selbst, erklärt Andy Michel, Geschäftsführer des Gemeindeverband Kesb und der Sozialberatungszentren der Regionen Hochdorf und Sursee.

So hätten die Berufsbeistandschaften in den vergangenen Jahren bereits Massnahmen zur Entlastung der LUKB ergriffen. Gewisse weitere Vereinfachungen wie das digitale Übermitteln von Dokumenten scheitern aber an der Bank selbst.

Deshalb sei der Entscheid auch für «sämtliche Sozialberatungszentren im Kanton» unverständlich. Trotz Gesprächen mit den Beistandschaften hielt die Bank aber an ihrem Entscheid fest.

Ob weitere Banken eine solche Gebühr planen, ist nicht bekannt. Auf Anfrage von Nau heisst es bei Raiffeisen Schweiz: «Raiffeisen Schweiz empfiehlt den Raiffeisenbanken und den Niederlassungen von Raiffeisen, Kunden mit Beistand keine Gebühr zu verrechnen.» Eine solche Gebühr sei auch nicht geplant.

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