Die Geschäftsprüfungskommission fordert, dass der Bundesrat beim Erwerbsersatz künftig besser auf Notlagen vorbereitet ist. Dieser sieht keinen Handlungsbedarf.
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Ein Mann zieht einen AHV-IV Versicherungsausweis aus seiner Brieftasche. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Bundesrat gebe es keinen Anlass, das AHV/IV/EO-System in Frage zu stellen.
  • Die GPK-N hatte zur Umsetzung des Corona-Erwerbsersatzes Nachbesserungen angeregt.

Der Bundesrat will keine Änderungen am System von AHV, IV und Erwerbsersatz-Ordnung (EO) aufgrund der Erfahrungen zu Beginn der Corona-Pandemie. Die anfänglichen Probleme bei der Einführung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständig-Erwerbende lassen aus seiner Sicht keine Rückschlüsse auf den Normalbetrieb zu.

Dies schreibt der Bundesrat in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N). Verabschiedet hatte die Landesregierung diese an ihrer Sitzung vom 25. Mai.

Covid-Krise offenbarte allgemeine Probleme

Die GPK-N hatte im Februar eine insgesamt positive Bilanz zum Corona-Erwerbsersatz in den ersten Krisenmonaten gezogen. Zugleich vertrat sie jedoch die Ansicht, die Covid-Krise habe allgemeine Probleme offenbar werden lassen.

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Frauen werden damit auch in Zukunft bei Mutterschaft von der Erwerbsersatzordnung nicht gleich hoch entschädigt wie Militärdienstleistende. - Pixabay

Die Kommission ortete insbesondere Verbesserungspotential, was die Kommunikation zwischen den involvierten Bundesämtern angeht. Sie bat den Bundesrat, in diesem Bereich Massnahmen zu prüfen. Vertieft nachgehen sollte die Landesregierung zudem folgender Frage: Muss die Aufsicht über die Ausgleichskassen verbessert und die Harmonisierung der Daten sowie die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden? Schliesslich sollte der Bundesrat prüfen, ob Selbständig-Erwerbende generell besser abgesichert werden müssen.

Bundesrat sieht keine Änderungen am System von AHV, IV und EO vor

Der Bundesrat sieht in keinem der drei Bereiche Handlungsbedarf, wie aus der Stellungnahme vom Montag hervorgeht. Er verweist darauf, dass im Parlament bereits eine Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht über AHV, IV und EO hängig sei. Der Nationalrat hatte sich in der Frühjahrssession mit der Sache befasst, der Ständerat wird dies in der Sommersession tun.

Der im Frühjahr 2020 eingeführte Corona-Erwerbsersatz baut auf dem schon vor der Pandemie bestehenden System der EO auf. Primäres Ziel bei seiner Einführung war, Selbständige zu unterstützen, die aufgrund der Pandemie und der Massnahmen nicht mehr arbeiten konnten. Ebenso für solche, die sich nur noch in eingeschränktem Masse an der Arbeit betätigen konnten.

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