Gewalt

Künftig keine Entschädigung mehr bei Zugverspätungen wegen höherer Gewalt

AFP
AFP

Belgien,

Bahnreisende werden in Zukunft keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihr Zug etwa aufgrund eines Unwetters verspätet ist.

ICE in Berlin
ICE in Berlin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • EU-Staaten bestätigen Einigung mit Parlament auf Reform der Fahrgastrechte.

Die EU-Länder bestätigten am Montag eine entsprechende Einigung mit dem Europaparlament auf eine Reform der Fahrgastrechte, wie der Rat der Mitgliedstaaten mitteilte. Demnach ist vorgesehen, Bahnunternehmen von ihrer Entschädigungspflicht für «Verspätungen oder Zugausfälle, die sie nicht hätten vermeiden können», zu entbinden.

Das gilt den Angaben zufolge etwa für «extreme Wetterbedingungen, grössere Naturkatastrophen oder grössere Gesundheitskrisen, einschliesslich Pandemien». Streiks des Bahnpersonals fallen nicht darunter. Bahnunternehmen haben zudem auch bei Verspätungen und Zugausfällen wegen höherer Gewalt die Pflicht, Fahrgäste umzuleiten.

Bei der Höhe der Entschädigungen bringt die Reform ebenfalls keine Verbesserungen für Verbraucher. Anders als vom EU-Parlament gefordert, bleibt es bei einer Erstattung von 25 Prozent des Ticketpreises ab einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden.

Die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten hatten es auch abgelehnt, verschiedene Eisenbahnunternehmen zu verpflichten, gemeinsame Tickets anzubieten. Sogenannte Durchfahrtskarten werden nur bei einer Reise mit Umstieg vom Regional- in den Fernverkehr verpflichtend, wenn alle Züge vom selben Bahnunternehmen betrieben werden. In Deutschland ist dies ohnehin weitgehend üblich.

Kleine Verbesserungen gibt es für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität. Sie sollen künftig in allen Zügen in der EU ein Recht auf Unterstützung etwa beim Ein- und Aussteigen haben, allerdings nur, «sofern geschultes Personal im Einsatz ist». In einigen Jahren sollen zudem alle Züge über Stellplätze für mindestens vier Fahrräder verfügen.

Das EU-Parlament muss die Reformpläne ebenfalls noch einmal bestätigen, zwei Jahre später treten sie dann mit Ausnahme der Anforderungen an Fahrradstellplätze in Kraft. Den Transport von Fahrrädern müssen die Bahnunternehmen erst nach vier Jahren anbieten, und auch dann nur, wenn sie neue Waggons anschaffen.

Kommentare

Weiterlesen

sdf
305 Interaktionen
Kimmel abgesetzt
Teaser
4 Interaktionen
Mathe-Wunderkind

MEHR IN NEWS

St. Gallen
Flawil SG
1 Interaktionen
Winterthur ZH
Stadtpolizei Winterthur
4 Interaktionen
Winterthur ZH

MEHR GEWALT

Barack Obama
24 Interaktionen
Warnt vor Gewalt
LGBTQ+
4 Interaktionen
Sorge
Maria Furtwängler
Fernsehpreis 2025
sdf
288 Interaktionen
«Fatal»

MEHR AUS BELGIEN

Soldaten der indischen Armee
13 Interaktionen
Sapad 2025
Von der Leyen
51 Interaktionen
Reaktion
Roberta Metsola
1 Interaktionen
Präsenzausbau