Dem US-Flugzeugbauer Boeing droht im Zusammenhang mit den Abstürzen der 737-MAX-Maschinen weiteres juristisches Ungemach - diesmal durch die eigenen Aktionäre.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Richter: Vorstand hätte Warnung nach erstem Absturz von 737 MAX beachten sollen.

Ein Richter im Bundesstaat Delaware liess am Dienstag eine entsprechende Klage gegen den Vorstand des Unternehmens zu. Die Unternehmensführung hätte nach dem ersten Absturz die «Warnung» bezüglich des Sicherheitssystems MCAS beachten sollen, habe sich aber «dazu entschieden, diese zu ignorieren», begründete das Gericht die Zulässigkeit der Klage.

Bei zwei Abstürzen von Boeing-Maschinen vom Typ 737 MAX in Indonesien und Äthiopien waren 2018 und 2019 insgesamt 346 Menschen getötet worden. Im März 2019 wurde ein weltweites Flugverbot für den früheren Verkaufsschlager des US-Flugzeugbauers verhängt, das erst Ende 2020 wieder aufgehoben wurde.

Das Gericht in Delaware stellte zugleich klar, dass die wahren Opfer der Unglücke die Toten und deren Angehörige seien. Zugleich kenne das Recht noch eine «weitere Art von Opfern», dabei gehe es um Boeing als Unternehmen und dessen Aktionäre.

Boeing teilte der BBC mit, das Unternehmen werde nun die nächsten Schritte prüfen. Auf eine AFP-Anfrage reagierte der Konzern zunächst nicht.

Boeing hatte Anfang des Jahres im Zusammenhang mit den Abstürzen seiner Maschine 737 MAX eine Milliardenstrafe akzeptiert und konnte so ein Strafverfahren abwenden. Der Konzern stimmte zu, 2,5 Milliarden Dollar (rund 2,1 Milliarden Euro) Strafe und Entschädigung zu zahlen.

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