Kindliche Sexpuppen: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Shein ein
Der chinesische Online-Riese Shein verkauft kindlich aussehende Sexpuppen. Dagegen will die EU-Kommission nun vorgehen und hat ein Verfahren eingeleitet.

Das Wichtigste in Kürze
- Auf der Seite des chinesischen Online-Händlers Shein wurden kindliche Sexpuppen verkauft.
- Das sorgte in ganz Europa für massive Kritik.
- Nun hat die EU ein Verfahren gegen Shein eingeleitet.
Der chinesische Online-Händler Shein hat mit dem Verkauf von kindlichen Sexpuppen einen Skandal ausgelöst.
Nun leitet die EU-Kommission ein formelles Verfahren gegen Shein ein. Das Unternehmen soll nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform tun.
Damit werde der Konsumentenschutz vernachlässigt, befand die EU-Kommission am Dienstag. Shein löste in den vergangenen Monaten viel Kritik in Europa aus.
Shein reagiert nach Kritik
Neben kindlich aussehender Sexpuppen konnten Kunden zwischenzeitlich auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente auf dem Online-Marktplatz erwerben.
Das Unternehmen hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen. Der Online-Riese kündigte an, bei dem Verfahren mit der EU-Kommission zusammenarbeiten zu wollen.
«Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten. Und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen», teilte Shein mit.
Verfahren wegen illegalen Produkten und süchtig machendem Design
Seit den vergangenen Vorfällen habe es bereits eine Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen gegeben – etwa bei altersbeschränkten Produkten.

Das nun eröffnete Verfahren konzentriert sich laut EU-Kommission neben den illegalen Produkten noch auf zwei weitere Bereiche. So soll auch das mutmasslich süchtig machende Design unter die Lupe genommen werden.
Also etwa Punkte- und Belohnungssysteme, die Kunden zu mehr Konsum animieren sollen. Diese könnten sich negativ auf den Konsumentenschutz auswirken, argumentiert die Brüsseler Behörde.
Frankreich wollte Shein sperren lassen
Zudem geht es um die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein seinen Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt. Das EU-Recht schreibt grossen Plattformen vor, die wesentlichen Parameter ihrer Algorithmen offenzulegen.
Demnach müssen Nutzer auch leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem haben, das nicht auf persönlichen Daten basiert.

Druck auf die EU-Kommission, hart gegen Shein durchzugreifen, kam zuletzt besonders aus Frankreich. Die französische Regierung hatte sogar versucht, die Online-Plattform für drei Monate zu sperren. Damit scheiterte sie aber Ende Dezember vor Gericht.
Eine solche Sperre wäre eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit, urteilten die Richter.
Shein hat nun Laden in Frankreich
Laut EU-Kommission sind die Ermittlungen der französischen Behörden und das eigene Verfahren voneinander unabhängig.
Anfang November hatte Shein einen ersten Laden in Frankreich eröffnet. Damals protestierten Demonstranten gegen Fast Fashion, die Arbeitsbedingungen bei dem Händler und seine ökologische Bilanz.

Grundlage für das EU-Verfahren gegen Shein ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Es soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen. Nutzern wird es leichter gemacht, solche Inhalte zu melden.
Erstes EU-Verfahren gegen Shein
Grundsätzlich müssen grosse Anbieter dabei mehr Regeln befolgen als kleine. Shein ist sowohl Hersteller, als auch Händler und Marktplatz.
Es ist das erste Mal, dass die Brüsseler Behörde ein Verfahren gegen Shein eröffnet. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist offen.
Sollte die EU-Kommission allerdings feststellen, dass Regelverstösse vorliegen, kann sie eine Geldstrafe verhängen. Die Brüsseler Internetwächter können aber auch Zusagen von Shein akzeptieren und die Ermittlungen einstellen. Eine Sperrung der Plattform gilt als letztes Mittel und als eher unwahrscheinlich.
















