Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier darf das deutsche Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungsschirms ESM unterzeichnen.
Verfassungsbeschwerde zu ESM-Reform verworfen
Verfassungsbeschwerde zu ESM-Reform verworfen - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfassungsbeschwerde von FDP-Abgeordneten scheitert.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass es eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Bundestagsabgeordneten verworfen habe. Diese sahen ihre Rechte verletzt, weil das ihrer Meinung nach verfassungsändernde Zustimmungsgesetz im Bundestag nicht mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet worden war. (Az. 2 BvR 1111/21)

Die Abgeordneten – fünf von ihnen sitzen noch im Bundestag, einer ist inzwischen ausgeschieden – reichten die Verfassungsbeschwerde als Privatpersonen ein. Darin argumentierten sie, dass die Kompetenzen der Europäischen Union in strukturell bedeutsamer Weise verändert würden. Dabei hätten sie aber nicht erklärt, wie mit der Reform möglicherweise Hoheitsrechte auf ESM oder Europäische Union übergingen, teilte das Gericht mit. Auch eine sonstige Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte sei nicht ausreichend dargelegt.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) war vor zehn Jahren als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise geschaffen worden, um angeschlagene Euro-Länder zu unterstützen. Nach jahrelangen Verhandlungen brachten sie Anfang vergangenen Jahres eine Änderung auf den Weg. Mit dieser Reform soll der Rettungsschirm mehr Möglichkeiten bekommen, bei finanziellen Krisen zu helfen.

So soll er enger mit der EU-Kommission bei der Bewertung der Wirtschafts- und Finanzlage der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Zudem ist ein gemeinsamer Absicherungsfonds für die Abwicklung von gescheiterten Banken geplant. Dieser soll als «Letztsicherung» dienen, wenn ein von den Banken selbst gespeister Topf beim europäischen Abwicklungsfonds SRF nicht mehr ausreicht.

Die nationalen Parlamente der 19 Euro-Staaten müssen die Reform ratifizieren, ab dem kommenden Jahr kommt ausserdem Kroatien als neues Euro-Land dazu. In Deutschland stimmten Bundestag und Bundesrat den geplanten Änderungen am ESM im Juni 2021 zu.

Da in Karlsruhe noch nicht über Beschwerde und Eilantrag der Abgeordneten entschieden war, wartete der Bundespräsident aber auf die Bitte des Verfassungsgerichts hin noch mit der Prüfung und Unterzeichnung des Zustimmungsgesetzes. Neben Deutschland hat auch Italien die Reform noch nicht ratifiziert.

Der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler, einer der Beschwerdeführer, reagierte am Freitag enttäuscht auf den Beschluss. «Damit wird der Bundestag in seinem Budgetrecht und in seiner haushaltspolitischen Gesamtverantwortung dauerhaft geschwächt», erklärte er.

Zufrieden zeigte sich dagegen der irische Finanzminister und Chef der Eurogruppe, Paschal Donohoe. Im Internetdienst Twitter sprach er von einem «wichtigen Schritt».

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Frank-Walter SteinmeierEuropäische UnionBundesratBundestagGerichtTwitterGesetzEuroSRFEU