Hypothekarischer Referenzzins auf 1,25 Prozent gesenkt
Der hypothekarische Referenzzins ist von 1,50 auf 1,25 Prozent gesunken. Viele Mieterinnen und Mieter können damit auf günstigere Mieten hoffen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) von vormals 1.50 auf 1,25 Prozent gesenkt. Diese Änderung betrifft alle laufenden Mietverträge, welche einen höheren Referenzzinssatz als Basis haben, wie die «Handelszeitung» berichtet.
Interessant ist, dass die Mieter nun explizit ein Gesuch zur Senkung ihres Mietzinses stellen dürfen. Dies ergibt laut dem BWO einen Senkungsanspruch von 2,91 Prozent für betroffene Miethaushalte.
Die Anpassung des Referenzzinssatzes basiert auf dem Durchschnittszinssatz aller Hypotheken der Banken in der Schweiz. Die Senkung wird jeweils auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet, wie das Bundesamt mitteilt.
Was Mieter beachten sollten
Die Mietreduktion muss aktiv eingefordert werden und erfolgt nicht automatisch. Ein schriftliches Gesuch an den Vermieter ist dafür notwendig, so die «Handelszeitung».
Als Beispiel: Bei einer Nettomiete von 2'000 Franken spare ein Haushalt nach einer Senkung rund 58 Franken monatlich. Über fünf Jahre entsteht so eine Ersparnis von 3'500 Franken.
Vermieter dürfen laut Experten mit Blick auf den Referenzzins nur begrenzt Ausnahmen geltend machen. Steigende allgemeine Kosten und Teuerung können einen Teil des Senkungsanspruchs verringern, aktuell fallen diese jedoch kaum ins Gewicht.
Experten erwarten stabilen Referenzzins
Analysten erwarten laut dem «SRF», dass der Referenzzins mittelfristig stabil bleibt. Eine weitere Senkung ist laut dem BWO erst bei signifikant weiter sinkenden Hypothekarzinsen denkbar.

Das nächste Update des Referenzzinssatzes erfolgt demnach voraussichtlich im Dezember. Laut Experten dürften besonders im Kanton Zürich bis zu 70 Prozent der Miethaushalte Anspruch auf eine Mietzinsreduktion haben.