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    Hypothekarischer Referenzzins auf 1,25 Prozent gesenkt

    Nikolaus Führmann
    Nikolaus Führmann

    Bern,

    Der hypothekarische Referenzzins ist von 1,50 auf 1,25 Prozent gesunken. Viele Mieterinnen und Mieter können damit auf günstigere Mieten hoffen.

    Schlüssel Schloss Referenzzins
    Durch den gesunkenen Referenzzins können Mieter bares Geld sparen. (Symbolbild) - Keystone

    Der hypothekarische Referenzzinssatz wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) von vormals 1.50 auf 1,25 Prozent gesenkt. Diese Änderung betrifft alle laufenden Mietverträge, welche einen höheren Referenzzinssatz als Basis haben, wie die «Handelszeitung» berichtet.

    Interessant ist, dass die Mieter nun explizit ein Gesuch zur Senkung ihres Mietzinses stellen dürfen. Dies ergibt laut dem BWO einen Senkungsanspruch von 2,91 Prozent für betroffene Miethaushalte.

    Die Anpassung des Referenzzinssatzes basiert auf dem Durchschnittszinssatz aller Hypotheken der Banken in der Schweiz. Die Senkung wird jeweils auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet, wie das Bundesamt mitteilt.

    Was Mieter beachten sollten

    Die Mietreduktion muss aktiv eingefordert werden und erfolgt nicht automatisch. Ein schriftliches Gesuch an den Vermieter ist dafür notwendig, so die «Handelszeitung».

    Bist du Mieterin oder Mieter?

    Als Beispiel: Bei einer Nettomiete von 2'000 Franken spare ein Haushalt nach einer Senkung rund 58 Franken monatlich. Über fünf Jahre entsteht so eine Ersparnis von 3'500 Franken.

    Vermieter dürfen laut Experten mit Blick auf den Referenzzins nur begrenzt Ausnahmen geltend machen. Steigende allgemeine Kosten und Teuerung können einen Teil des Senkungsanspruchs verringern, aktuell fallen diese jedoch kaum ins Gewicht.

    Experten erwarten stabilen Referenzzins

    Analysten erwarten laut dem «SRF», dass der Referenzzins mittelfristig stabil bleibt. Eine weitere Senkung ist laut dem BWO erst bei signifikant weiter sinkenden Hypothekarzinsen denkbar.

    Klingelschilder Referenzzins
    Mieter müssen sich aktiv darum kümmern, dass der geänderte Referenzzins bei ihren Zahlungen Beachtung findet. (Symbolbild) - Keystone

    Das nächste Update des Referenzzinssatzes erfolgt demnach voraussichtlich im Dezember. Laut Experten dürften besonders im Kanton Zürich bis zu 70 Prozent der Miethaushalte Anspruch auf eine Mietzinsreduktion haben.

    Kommentare

    User #3438 (nicht angemeldet)

    jaja wir Mieter müssen uns stets wehrwen nichts wird einem geschenkt ...o weh das blöde Geld denkt daran das letzte Hemd hat keine Taschen

    User #2841 (nicht angemeldet)

    Die Krankenkasse Prämie wird nun auch noch gesenkt und auch die 13. AHV steuerfrei. So sieht es gut aus fürs 2026.

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