Handelsverband fordert Ausnahmen von der Kassenbonpflicht für Händler
Im Streit um die seit Jahresanfang geltende Kassenbonpflicht fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) praktikable Ausnahmeregeln für Händler.

Das Wichtigste in Kürze
- Befreiung sollte ab 500 Bons pro Tag greifen.
«Das Finanzministerium sollte die schon heute im Kassengesetz vorgesehenen Ausnahmetatbestände für die Bonpflicht praktikabel gestalten, um das nutzlose Ausdrucken von Kassenbelegen im Einzelhandel zumindest ein wenig einzudämmen», erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am Donnerstag. Geschäfte mit hohen täglichen Verkaufs- und Bonzahlen sollten befreit werden.
Der HDE fordert diese Ausnahme für Händler, «bei denen im Unternehmensdurchschnitt je Standort oder Betriebsstätte täglich mehr als 500 Bons anfallen». Wer sich «nachweislich um eine korrekte Steuerbefolgung bemüht», solle mit niedrigeren Schwellenwerten belohnt werden. Eine Befreiung ist laut HDE auch «sinnvoll, wenn ausschliesslich bargeldlose Zahlungen ohne jegliche Möglichkeit zur Barzahlung durchgeführt werden».
Die geforderten Ausnahmen seien umweltschonend und kostensparend, ohne dass die Steuerehrlichkeit gefährdet werde, erklärte der Verband. «Bei allen Ausnahmefällen würde der Kunde auf Wunsch natürlich immer einen Beleg erhalten.»
Händler und Restaurantbesitzer müssen seit dem 1. Januar jedem Kunden einen Kassenzettel aushändigen. Zugleich müssen elektronische Registrierkassen fälschungssicher gemacht werden. Das entsprechende Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen hatte der Bundestag im Dezember 2016 beschlossen.