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    Handelsgericht ordnet Aktieneinsicht und Gutachten im CS-Fall an

    Esada Kunic
    Esada Kunic

    Zürich,

    Das Handelsgericht Zürich gewährt im CS-Übernahmeverfahren Akteneinsicht und ordnet ein unabhängiges Bewertungsgutachten an.

    Handelsgericht CS UBS
    Das Handelsgericht hat im CS-Fall die Aktieneinsicht gewährt. - keystone

    Das Handelsgericht Zürich hat im Verfahren zur CS-Übernahme zwei Zwischenentscheide gefällt, wie «Cash» berichtet. Die Kläger erhalten volle Einsicht in die von der UBS edierten Dokumente.

    Der Entscheid zur Akteneinsicht fiel bereits am 5. Februar, wie «finews.ch» meldet. Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) gab dies am Montag offiziell bekannt.

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    Die UBS hatte zuvor versucht, den Klägern den Zugang zu den Unterlagen zu verweigern, berichtet «finews.ch». Das Handelsgericht wies diesen Versuch nun ab und gewährte ungeschwärzte Einsicht.

    Interne UBS-Dokumente im Fokus

    Die fraglichen Akten beleuchten die interne Willensbildung der UBS vor der CS-Übernahme vom 19. März 2023, so «Cash». Ausserdem enthält die Aktensammlung Bewertungsmodelle der UBS für die Credit Suisse.

    Laut «SRF» hatte ein beteiligter Anwalt erklärt, er müsse Einsicht in sämtliche Akten haben, um die Sachlage beurteilen zu können. Bei einem Streitwert von 50 Milliarden Franken sei die Versuchung gross, nur einzureichen, was einem passe, so der Anwalt.

    Der SASV vertritt laut «finanzen.ch» über 2000 ehemalige CS-Aktionäre. Ziel der Klage ist eine bessere Entschädigung für die an die UBS übertragenen CS-Anteile.

    Handelsgericht beauftragt zwei Gutachter

    Parallel zur Akteneinsicht erteilte das Handelsgericht einen Gutachterauftrag an die Experten Peter Leibfried und Roger Neininger, wie «finews.ch» schreibt. Sie sollen den Wert der Credit Suisse per 19. März 2023 zu Fortführungswerten ermitteln.

    UBS Credit Suisse Handelsgericht
    Im CS-Fall erlaubt das Handelsgericht die Aktieneinsicht und setzt zur Klärung zwei Gutachter ein. - keystone

    Das Bundesgericht trat auf eine Beschwerde gegen die Ernennung der Gutachter nicht ein, wie «finews.ch» weiter berichtet. Die Erstellung des Gutachtens werde voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Zentral ist, ob der Übernahmepreis von rund 3 Milliarden Franken – 76 Rappen pro CS-Aktie – angemessen war, schreibt «SRF». Laut dem SASV-Anwalt Arik Röschke hätte der Wert je nach Bewertungsmethode zwischen 2.30 und 9.17 Franken pro Aktie liegen müssen.

    Kommentare

    User #5947 (nicht angemeldet)

    Prima, und dabei die Auslandstelefonate von KKS nicht vergessen!

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