Gericht

Gericht: Mietervereine dürfen Verbandsklage erheben

AFP
AFP

Deutschland,

Ein Mieterverein, der seine Mitglieder berät, darf Verbandsklage erheben.

Ein Mieterverein, der seine Mitglieder berät, darf Verbandsklage erheben
Ein Mieterverein, der seine Mitglieder berät, darf Verbandsklage erheben - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Oberverwaltungsgericht Münster veröffentlicht Grundsatzentscheidung.

Dass die Beratung auf die eigenen Mitglieder beschränkt sei, verhindere den Eintrag in die entsprechende Liste des Bundesamts für Justiz nicht unbedingt, teilte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in einer Grundsatzentscheidung mit. Die Beratung des Vereins müsse dabei einen solchen Umfang haben, «dass sie für eine grössere Anzahl von Verbrauchern im Tätigkeitsbereich des Vereins merkbar ist». (Az. 4 A 1073/20)

Geklagt hatte ein Mieterverein aus Regensburg, der beim Bundesamt für Justiz in Bonn die Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz beantragt hatte. Wer auf dieser Liste steht, darf Verbandsklagen erheben - also stellvertretend für eine Gruppe von Menschen vor Gericht ziehen. Der Antrag des Mietervereins wurde aber - entsprechend der ständigen Verwaltungspraxis - abgelehnt mit der Begründung, dass er über den Kreis der Mitglieder heraus keine Beratung leiste.

Daraufhin zog der Mieterverein vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Köln wies das Bundesamt an, den Verein in die Liste aufzunehmen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dieses Urteil nun. Um die Verbandsklagebefugnis zu bekommen, müsse ein Verein ebenso wie ein klassischer Verbraucherverband Aufklärung und Beratung im kollektiven Verbraucherinteresse betreiben. Mietervereine, für die dies zutreffe, würden seit jeher als klassische Verbraucherverbände oder -vereine angesehen, stellte das Gericht fest.

Der fragliche Verein habe mehr als 5000 Beratungen im Jahr belegt. Die Wirksamkeit dieser Beratung, die für eine grössere Anzahl von Verbrauchern in der Region merkbar sei, stehe ausser Frage. Für Mietervereine kann die Eintragung in die Liste besonders wichtig sein, da einzelne Mieter womöglich nicht gegen ihre Vermieter vor Gericht ziehen würden. Die Möglichkeit einer Verbandsklage kann darum weiterhelfen, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Gegen das Urteil kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Crans-Montana
Brand-Katastrophe
SRF
51 Interaktionen
«Tagesschau»

MEHR IN NEWS

Barack Obama
40 Interaktionen
Während Amtszeit
Venezuela Trump
923 Interaktionen
Nach Maduro-Festnahme
Stadtpolizei Winterthur
12 Interaktionen
Winterthur ZH
Dimitri Medwedew
96 Interaktionen
«Neonazi»

MEHR GERICHT

13 Interaktionen
Zürich
46 Interaktionen
Klima-Klage
Nick Reiner Bob Reiner
Eltern ermordet

MEHR AUS DEUTSCHLAND

2 Interaktionen
Berlin
Collien Fernandes
17 Interaktionen
Ganz ehrlich
sf
92 Interaktionen
Berlin ohne Strom
37 Interaktionen
Berlin