Die Fluggesellschaft Swiss ist wegen der Corona-Pandemie in grosse Turbulenzen geraten. Für einen möglichen Neustart geht es nun der Cabin Crew an den Kragen.
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Die Flotte der Fluggesellschaft Swiss fliegt momentan noch mit etwas reduzierten Kapazitäten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Fluggesellschaft kämpft wegen der Corona-Pandemie um ihre Existenz.
  • Trotz zugesprochenen Notkrediten wird nun der Personalbestand minimiert.
  • Wer freiwillig seinen Platz räumt, kriegt eine Abfindung.

Die Corona-Pandemie hat die Luftfahrt praktisch lahmgelegt. Airlines rund um den Globus kämpfen um ihre Existenz – dazu gehört auch Swiss.

Der Bundesrat hat deshalb ein Hilfspaket verabschiedet. Satte 1,5 Milliarden Franken umfassen die Verpflichtungskredite. Viel Geld, gebürgt vom Bund.

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Der Bundesrat sprach der Fluggesellschaft Swiss Notkredite zu. - Keystone

Trotzdem wird beim Personal gespart. Offenbar werden Flugbegleiter in Ausbildung für einen freiwilligen Abgang belohnt – und zwar mit 1000 Franken.

Der Golden-Goodbye komme mit Fesseln, sagt eine betroffene Person. Mehr sagt sie nicht. Der Grund: Nichts dürfe an die Öffentlichkeit.

Fluggesellschaft Swiss wirft als erstes Auszubildende raus

«Inside Paradeplatz» hackte bei der Swiss nach. Und tatsächlich: «Unter den momentanen dynamischen Umständen ist es leider aussichtslos, den Absolventinnen und Absolventen, welche die Grundausbildung zum Cabin Crew Member noch nicht abgeschlossen und somit noch keine Flugeinsätze hatten, Perspektiven bieten zu können», führte ein Sprecher aus.

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Ein Flugbegleiter der Fluggesellschaft Swiss. - Keystone

«Den betroffenen Personen wurde daher das Angebot einer Aufhebungsvereinbarung des Vertrages unterbreitet. Gerne möchten wir an dieser Stelle erwähnen, dass keine Kündigungen ausgesprochen wurden.»

Kabinenpersonal erhält Wiedereintrittsrecht

Sollte also eine Person auf die Aufhebungsvereinbarung nicht eingehen, werde der Vertrag weiter aufrecht erhalten. Dies betont die Swiss eindrücklich: «Wir werden alles daran setzen, um Kündigungen verhindern zu können.»

Allen betroffenen Personen, die die Aufhebungsvereinbarung annehmen, sei für 36 Monate ab der freiwilligen Vertragsauflösung ein sogenanntes Wiedereintrittsrecht zugesprochen worden.

Und weiter meint der Swiss-Sprecher: «Sobald ein erneuter Bedarf beim Kabinenpersonal besteht, haben diese die Möglichkeit, ohne ein erneutes Auswahlverfahren direkt in einen Grundkurs zurückzukehren.»

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