Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat die letzten beiden noch ausstehenden zwei Enforcementverfahren mit Bezug zu venezolanische Geschäftsbeziehungen
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Das Logo der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Finma hat die letzten Enforcementverfahren mit Venezuela-Bezug abgeschlossen.
  • Beide betroffenen Banken hätten im Verfahren gut mit der Finma kooperiert.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat die letzten beiden noch ausstehenden zwei Enforcementverfahren mit Bezug zu venezolanische Geschäftsbeziehungen abgeschlossen. Die Banca Zarattini & Co. und CBH Compagnie Bancaire Helvétique haben ihre Pflichten bei der Geldwäschereibekämpfung verletzt und schwer gegen Aufsichtsrecht verstossen. Dies teilte die Finanzmarktaufsicht am Donnerstag in einem Communiqué mit.

Beide Banken hätten im Verfahren gut kooperiert. Schon zu Beginn des Verfahren seien operationelle, organisatorische sowie personelle Massnahmen ergriffen worden, um die Mängel in der Geldwäschereibekämpfung anzugehen. Die Finma verfügte daher, dass die Banken die eingeleiteten Massnahmen konsequent umsetzen müssen.

Der Banca Zarattini werde zudem temporär untersagt, neue venezolanische sowie PEP-Kunden aufzunehmen. Die Bank CBH müsse alle verbliebenen Geschäftsbeziehungen zu venezolanischen Kunden schliessen. Darüber hinaus müsse sie besonders risikoreiche Kundenbeziehungen überprüfen und diese gegebenenfalls schliessen. Die Finma werde bei beiden Banken überprüfen, ob die verordneten Massnahmen wirksam umgesetzt werden.

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