Finma zieht Entscheid zu AT1-Anleihen ans Bundesgericht weiter
Die Finanzmarktaufsicht zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschreibung der AT1-Anleihen an das Bundesgericht weiter.

Die Finanzmarktaufsicht Finma will den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse nicht akzeptieren. Sie zieht den Entscheid nun an das Bundesgericht weiter, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte am Dienstag in einem Teilentscheid die Finma-Verfügung vom März 2023 aufgehoben, wonach die sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen der angeschlagenen CS im Wert von gut 16 Milliarden Franken auf null abgeschrieben werden mussten.
Folgen und Hintergründe
Mit diesem Urteil habe sich das Gericht jedoch noch nicht zu den Folgen dieser Aufhebung geäussert, betonte die Finma in ihrer Mitteilung. Die Finma stützte sich bei ihrer Verfügung unter anderem auf die Notverordnung des Bundesrates.
Die Abschreibung sei Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der Credit Suisse durch eine Fusion mit der UBS gewesen, so die Finma in der Mitteilung. Gegen die Finma-Verfügung hatten etwa 3000 Beschwerdeführer in rund 360 Verfahren geklagt.