EuGH urteilt: Schadenersatzansprüche wegen Thermofenster möglich
Der EuGH hat ein Urteil zum Thermofenster in Dieselfahrzeugen gefällt: Autokäufer können auf Schadenersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen hoffen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der EuGH urteilt: Das Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung.
- Autokäufer können gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben.
- Deutsche Gerichte müssen über konkreten Fall entscheiden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das sogenannte Thermofenster in Mercedes-Benz-Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen wird durch diese Software abhängig von der Aussentemperatur gesteuert. Das kann zu erhöhten Schadstoffemissionen führen.

Ein früheres Urteil des EuGH besagt: Eine solche Einrichtung ist nur dann erlaubt, wenn sie vor plötzlichen Gefahren für den Motor oder die Insassen schützt. Dazu dürfe es keine Alternative geben.
Ravensburger Gericht muss über Zulässigkeit von Auto-Technik entscheiden
In dem konkreten Fall müsse das zuständige Ravensburger Gericht entscheiden, ob die Technik unzulässig ist. Der EuGH betonte, dass eine Typgenehmigung nur erteilt werden dürfe, wenn das Auto der EU-Verordnung über Schadstoffe entspricht. Die einzelnen Mitgliedsstaaten seien dazu verpflichtet, Vorschriften für Schadenersatz festzulegen.
EuGH sieht Fahrlässigkeit als Grund für Schadenersatzansprüche
Höchstrichterlich wurden Schadenersatzansprüche wegen des Thermofensters bislang verneint, aber nach dem neuen EuGH-Urteil könnte auch Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche genügen. Konkret sichtbar würde ein möglicher Schaden, falls das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein Modell mit Thermofenster zurückrufen würde.
Deutsche Umwelthilfe gewinnt Rechtsstreit
Das fordert beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe für einige Wagen. Sie gewann im vergangenen Monat vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig einen Rechtsstreit mit dem KBA. Das Gericht entschied, dass die Freigabe für einige Volkswagen-Modelle durch das KBA 2016 rechtswidrig war.
Der Grund: Mit dem Thermofenster sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut gewesen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.Mercedes-Benz und Volkswagen betonten die Zuständigkeit nationaler Gerichte.

Der Bundesgerichtshof soll bald für mehr Klarheit sorgen. Insgesamt 1'900 Dieselfälle liegen in Karlsruhe, nicht alle haben mit dem Thermofenster zu tun. Andere deutschen Gerichten warten ebenfalls auf die Entscheidung aus Luxemburg. Ihnen sollen so bald wie möglich «höchstrichterliche Leitlinien an die Hand» gegeben werden.