Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Dienstag (09.30 Uhr) sein lange erwartetes Urteil zu Haftungsfragen beim sogenannten Thermofenster.
Mercedes-Stern vor dem Kundencenter in Sindelfingen
Mercedes-Stern vor dem Kundencenter in Sindelfingen - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland wurden solche Ansprüche bislang höchstrichterlich verneint, da es sich nicht um vorsätzliche Schädigung, sondern höchstens um Fahrlässigkeit handeln könne..

Mit dieser Technik wird die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen abhängig von der Aussentemperatur gesteuert. Offen ist die Frage, ob Käufer eines solchen Autos Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller haben können. (Az. C-100/21)

In Deutschland wurden solche Ansprüche bislang höchstrichterlich verneint, da es sich nicht um vorsätzliche Schädigung, sondern höchstens um Fahrlässigkeit handeln könne. Das Landgericht Ravensburg hat dem EuGH nun Fragen vorgelegt. In Ravensburg geht es um eine Klage gegen Mercedes-Benz – das EuGH-Urteil hat aber voraussichtlich Auswirkungen auf zahlreiche andere Fälle. In Deutschland warten Gerichte die Entscheidung aus Luxemburg ab.

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