EuGH entscheidet über Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf

AFP
AFP

Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute (09.30 Uhr), welche Regeln bei der Rückgabe von online gekauften Matratzen gelten.

Justitia
Justitia - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kläger in dem Verfahren entfernte die Schutzfolie von einer Matratze, liess sie aber nach einigen Tagen zum Hersteller zurücksenden..

Der Bundesgerichtshof (BGH) will vom EuGH wissen, ob eine Einschränkung beim Widerrufsrecht auch für Matratzen gilt. Das Recht besteht nicht bei Waren, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zurückgegeben werden können und deren Versiegelung entfernt wurde. Der BGH will wissen, ob darunter auch Matratzen fallen. (Az. C-681/17)

Der Kläger in dem Verfahren entfernte die Schutzfolie von einer Matratze, liess sie aber nach einigen Tagen zum Hersteller zurücksenden. Vor Gericht verlangt er die Rückzahlung des Kaufpreises und die Erstattung der Rücksendekosten. In den ersten beiden Instanzen war er erfolgreich. Der Matratzenhersteller zog deshalb vor den BGH, der zur Auslegung des EU-Rechts aber zunächst den EuGH anrief.

Kommentare

Weiterlesen

sdf
304 Interaktionen
Urteil
Leuefäscht
66 Interaktionen
Streit beendet

MEHR IN NEWS

St. Gallen / Männedorf ZH
St. Gallen / Männedorf ZH
Hiroshima Kernwaffe
7 Interaktionen
Zahl steigt weiter
Crans-Montana
2 Interaktionen
Crans-Montana VS

MEHR AUS LUXEMBURG

10 Interaktionen
Luxemburg
EuGH in Luxemburg
5 Interaktionen
EuGH
Ausweise
15 Interaktionen
Luxemburg
ukrainer
12 Interaktionen
Luxemburg