EuGH entscheidet über Vorsteuer-Erstattung in Deutschland

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) über ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmer aus anderen EU-Staaten können sich die in Deutschland gezahlte Vorsteuer auf Antrag erstatten lassen..

Es geht um die Mehrwertsteuer: Nach Ansicht der Kommission verstösst Deutschland gegen die entsprechenden Richtlinien, weil fehlende Dokumente in ausländischen Erstattungsanträgen nicht aktiv angefordert werden. (Az. C-371/19)

Unternehmer aus anderen EU-Staaten können sich die in Deutschland gezahlte Vorsteuer auf Antrag erstatten lassen. Dabei müssen sie eine Frist einhalten. Fehlen Angaben oder Dokumente, fordert die Bundesrepublik diese nicht an, sondern lehnt den Antrag direkt ab, wenn die Angaben erst nach dem Stichtag nachgereicht werden können. Damit verstosse sie gegen ihre Verpflichtungen, bemängelt die EU-Kommission.

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