EuGH entscheidet über Vorsteuer-Erstattung in Deutschland

AFP
AFP

Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) über ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmer aus anderen EU-Staaten können sich die in Deutschland gezahlte Vorsteuer auf Antrag erstatten lassen..

Es geht um die Mehrwertsteuer: Nach Ansicht der Kommission verstösst Deutschland gegen die entsprechenden Richtlinien, weil fehlende Dokumente in ausländischen Erstattungsanträgen nicht aktiv angefordert werden. (Az. C-371/19)

Unternehmer aus anderen EU-Staaten können sich die in Deutschland gezahlte Vorsteuer auf Antrag erstatten lassen. Dabei müssen sie eine Frist einhalten. Fehlen Angaben oder Dokumente, fordert die Bundesrepublik diese nicht an, sondern lehnt den Antrag direkt ab, wenn die Angaben erst nach dem Stichtag nachgereicht werden können. Damit verstosse sie gegen ihre Verpflichtungen, bemängelt die EU-Kommission.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Schweizer Nati WEURO 2025
109 Interaktionen
2:0-Sieg gegen Island
trump
Sturzflut in Texas

MEHR IN NEWS

Diamant Flughafen
2 Interaktionen
Dank Funkeln
Schusswaffe.
11 Interaktionen
Basel-Stadt
Flughafen
7 Interaktionen
Moskau/Kiew
Kapo Freiburg
17 Interaktionen
Givisiez FR

MEHR AUS LUXEMBURG

Condor
Ferienflieger
Éric Lombard
61 Interaktionen
Finanzpolitik
Europäische Investitionsbank
1 Interaktionen
Innovation
EU
21 Interaktionen
Eurozone