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EU moniert mangelhafte Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland

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Deutschland,

Die Europäische Kommission moniert eine mangelhafte Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland.

Düngung eines Feldes
Düngung eines Feldes - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundeslandwirtschaftsministerium sieht Länder in der Pflicht .

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) teilte am Dienstag mit, EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius habe in einem Schreiben vom 24. Juni «Bedenken» hinsichtlich der im Mai 2020 neu in Kraft getretenen Düngeverordnung geäussert. Er habe «fundierte Begründungen» für die Fälle gefordert, in denen Überwachungsstellen ausserhalb der ausgewiesenen Gebiete mit hoher Nitratbelastung liegen. Das BMEL erklärte, verantwortlich seien hier die Bundesländer.

Wegen der Nitratüberschreitungen im deutschen Grundwasser hatte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik 2018 bereits verurteilt und Änderungen des deutschen Düngerechts gefordert. Ob die neuen Regelungen in Deutschland der EU-Nitratrichtlinie entsprechen, wurde von der EU-Kommission geprüft. Sollte eine mangelhafte Umsetzung auch festgestellt werden, könnte Brüssel erneut gegen Deutschland vor Gericht ziehen; der Bundesrepublik drohen hohe Strafzahlungen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder 90 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen, kritisierte am Dienstag: «Die unrühmliche Nitrat-Geschichte ist nun um ein weiteres Kapitel verlängert worden, weil es zum wiederholten Male nicht gelungen ist, Düngeregeln in Deutschland zu verabschieden, mit denen die EU-Nitratrichtlinie von 1991 auch endlich vollständig umgesetzt wird.» Für die kommunale Wasserwirtschaft und den Schutz der Wasserressourcen sei das «nicht mehr erklärlich».

Die derzeit gültigen Bestimmungen legten zwar strenge Massnahmen zur Nitratreduktion fest; allerdings kämen diese nur auf sehr kleinen Flächen zur Anwendung und eben nicht in den weitaus grösseren nitratbelasteten Gebieten, erläuterte der VKU. «Aus unserer Sicht müssen deswegen alle nitratbelasteten Messstellen berücksichtigt werden, insbesondere diejenigen, die sich in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnung befinden», forderte VKU-Vizepräsident Karsten Specht. Nitratbelastete Messstellen dürften nicht einfach vorab aussortiert oder durch nicht überprüfte Modellierungen aus einer Gebietskulisse herausgerechnet werden.

Das BMEL erklärte, bei den aus Brüssel geäusserten Bedenken handele es sich um «sehr technische Vorgänge»; ein intensiver Austausch mit der Kommission sei daher erforderlich. Das BMEL werde daher gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium der Kommission vorschlagen, zeitnah die angesprochenen Kritikpunkte zu erörtern und auch Ländervertreter an diesen Gesprächen beteiligen.

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