EU

EU-Gericht lehnt Schadenersatz für Staubsaugerhersteller Dyson ab

AFP
AFP

Luxemburg,

Der britische Staubsaugerhersteller Dyson bekommt keinen Schadenersatz wegen der früheren Testmethode für den Energieverbrauch von Staubsaugern in der EU. Die Kommission habe weder die Grenzen ihres Ermessens offenkundig und erheblich überschritten noch diskriminierend gehandelt oder den Grundsatz der guten Verwaltung verletzt, entschied das Gericht der EU (EuG) am Mittwoch.

dyson
Dyson arbeitet an Haushaltsrobotern. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Frühere Testmethode für Energielabel schon 2018 verboten .

Die Verordnung, in der die Testmethode für das Energielabel geregelt ist, hatte das EuG 2018 für nichtig erklärt. (Az. T-127/19)

Die Staubsauger wurden für die Energielabel mit leerem Beutel getestet, Dyson stellt aber beutellose Staubsauger her. Deswegen begann das Unternehmen einen Rechtsstreit, der einige Jahre dauerte. Nachdem das EuG die Klage 2015 noch abgelehnt hatte, zog Dyson vor den EuGH, der das Urteil teilweise kippte und zur Neuverhandelung zurückverwies. Im Folgejahr urteilte das EuG schliesslich, dass die Tests nicht unter Bedingungen stattfänden, die der tatsächlichen Nutzung so nahe wie möglich kämen.

Dyson und andere Firmen der Gruppe klagten daraufhin auf 176 Millionen Euro Schadenersatz, den sie durch die rechtswidrige Verordnung erlitten hätten. Diese Klage lehnte das Gericht aber nun ab.

Kommentare

Weiterlesen

coop
124 Interaktionen
Gegen Spontan-Klau
Schweiz EU Matthias Müller
99 Interaktionen
«Nicht nachplappern»

MEHR IN NEWS

Waldbrand
Lenzerheide GR
Kantonspolizei Aargau
A1 bei Suhr AG
Wattwil SG
Wattwil SG

MEHR EU

cassis
42 Interaktionen
Laut Cassis
EU-Bericht
9 Interaktionen
Prüfbericht
Öko-Versprechen
1 Interaktionen
Umwelt
Wetter Hitze
33 Interaktionen
Analyse zeigt

MEHR AUS LUXEMBURG

Europäische Investitionsbank
1 Interaktionen
Innovation
EU
20 Interaktionen
Eurozone
IWF
5 Interaktionen
Massnahmen
Oktoberfest
Verhandlung