EU

Deutschland verstösst mit Vorsteuer-Regelung für EU-Unternehmer gegen Unionsrecht

AFP
AFP

Luxemburg,

Deutschland hat gegen zwei Mehrwertsteuerrichtlinien der EU verstossen.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • EuGH gibt Klage der EU-Kommission grösstenteils statt.

Ausländische Anträge zur Erstattung gezahlter Vorsteuern seien in bestimmten Fällen verfrüht abgelehnt worden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch. Er gab damit einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Deutschland zum grössten Teil statt. (Az. C-371/19)

Unternehmer aus anderen EU-Staaten können sich die in Deutschland gezahlte Vorsteuer auf Antrag erstatten lassen. Dabei müssen sie eine Frist einhalten. Fehlen Angaben oder Dokumente, fordert die Bundesrepublik diese bislang nicht an, sondern lehnt den Antrag direkt ab, wenn die Angaben erst nach dem Stichtag nachgereicht werden können. Dies sei unter anderem ein Verstoss gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, so das Gericht.

In einem anderen Punkt wurde die Klage abgewiesen: Einen Verstoss gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes sahen die europäischen Richter in der deutschen Handhabung nicht.

Kommentare

Weiterlesen

Lucy Panne
345 Interaktionen
Lämpli dunkel
Bauarbeiter
366 Interaktionen
13h-Tage drohen

MEHR IN NEWS

Hochhaus
1 Interaktionen
45 Meter
2 Interaktionen
Ab 2026
Teaser
21 Interaktionen
Angst vor Feuer
Ignazio Cassis
7 Interaktionen
Bilaterale Gespräche

MEHR EU

Sudan
3 Interaktionen
Sanktionen
Rohstoff
2 Interaktionen
Pakt
ukraine
30 Interaktionen
Strategie
zolldeal
35 Interaktionen
15 Prozent

MEHR AUS LUXEMBURG

Nyokassi Schweizer Nati
16 Interaktionen
1:2 in Luxemburg
Fahnen des Fernsehsenders RTL auf dem Platz vor dem Firmengebäude.
11 Interaktionen
Fehlende Umsätze
Gesundheitskosten
16 Interaktionen
Vorreiter