EU

Deutschland verstösst mit Vorsteuer-Regelung für EU-Unternehmer gegen Unionsrecht

AFP
AFP

Luxemburg,

Deutschland hat gegen zwei Mehrwertsteuerrichtlinien der EU verstossen.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • EuGH gibt Klage der EU-Kommission grösstenteils statt.

Ausländische Anträge zur Erstattung gezahlter Vorsteuern seien in bestimmten Fällen verfrüht abgelehnt worden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch. Er gab damit einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Deutschland zum grössten Teil statt. (Az. C-371/19)

Unternehmer aus anderen EU-Staaten können sich die in Deutschland gezahlte Vorsteuer auf Antrag erstatten lassen. Dabei müssen sie eine Frist einhalten. Fehlen Angaben oder Dokumente, fordert die Bundesrepublik diese bislang nicht an, sondern lehnt den Antrag direkt ab, wenn die Angaben erst nach dem Stichtag nachgereicht werden können. Dies sei unter anderem ein Verstoss gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, so das Gericht.

In einem anderen Punkt wurde die Klage abgewiesen: Einen Verstoss gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes sahen die europäischen Richter in der deutschen Handhabung nicht.

Kommentare

Weiterlesen

donald trump
208 Interaktionen
Trump unterschreibt
GC
128 Interaktionen
Namensliste

MEHR IN NEWS

käse
1 Interaktionen
World Cheese Awards
Pflegepersonal
Gegen Sparmassnahmen
IKRK-Mitarbeiter
Identitätsklärung

MEHR EU

Import
5 Interaktionen
Beschluss
Google
Untersuchung
red bull vorarlberg
1 Interaktionen
Kommission

MEHR AUS LUXEMBURG

Getränke
1 Interaktionen
Verbot
EuGH
3 Interaktionen
Richtlinie
Preisentwicklung
1 Interaktionen
Preisauftrieb
Polizei Deutschland
6 Interaktionen
Europäische Staatsanwaltschaft