Das bedeuten die neuen Vorgaben des Bundesrats für die UBS
Der Bundesrat verschärft die Regeln für die UBS. Das Massnahmenpaket verlangt mehr Eigenkapital und schärfere Kontrollen.

Die neuen Vorgaben des Bundesrats für die UBS sind eine direkte Reaktion auf die Credit-Suisse-Krise. Die Regierung will verhindern, dass sich ein solcher Bankencrash wiederholt, wie «SRF» berichtet.
Im Zentrum steht die Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen für ausländische Tochtergesellschaften der UBS. Künftig muss die Bank diese Beteiligungen zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen und kann diese nicht mehr fremdfinanzieren.
Die CS-Töchter waren damals nur mir rund 45 Prozent gedeckt. Das hatte die Bank zusätzlich in Bredouille gebracht.
Auslandstöchter sollen Institut nicht gefährden
Das Ziel des Bundesrats: Verluste bei Auslandstöchtern sollen nicht mehr das gesamte Institut gefährden. Laut Bundesrätin Karin Keller-Sutter muss die UBS dafür bis zu 23 Milliarden Franken zusätzliches Kapital aufbauen.

Die Umsetzung soll gestaffelt erfolgen, mit einer Frist von sechs bis acht Jahren. Die Kosten für die Bank werden auf jährlich bis zu 1.3 Milliarden Dollar geschätzt, wie «SRF» berichtet.
Mehr Verantwortung, mehr Kontrolle
Zusätzlich zu den Kapitalvorgaben verschärft der Bundesrat die Aufsicht. Die Finanzmarktaufsicht Finma erhält mehr Kompetenzen und kann künftig früher eingreifen.
Verantwortlichkeiten im Management müssen klar benannt werden. Boni können bei Fehlverhalten zurückgefordert oder gestrichen werden, wie «Nau.ch» bereits berichtete.
Die Lehren der Vergangenheit
Der Bundesrat zieht damit Lehren aus der Vergangenheit. Bei der Credit Suisse war es schwierig, Verantwortliche für Fehler zu benennen und Boni zurückzufordern.

Nun soll jede Bank klar festhalten, wer für welche Entscheidungen haftet. Die Massnahmen sind jedoch umstritten.
UBS wehrt sich
Die UBS hat sich gegen eine Verschärfung der Eigenkapitalregeln ausgesprochen, wie «Finews» berichtet. Auch Economiesuisse warnt vor einer Überregulierung, schreibt «SRF».
Die Regierung bleibt jedoch standhaft. Die neuen Vorgaben sind Teil eines umfassenden Gesetzgebungsprozesses.
Nun folgen Vernehmlassungen und parlamentarische Debatten. Die Inkraftsetzung der schärfsten Massnahmen wird frühestens ab 2028 erwartet, wie «SRF» berichtet.