«Sarah hat Recht»: Das ist dein Recht bei vorzeitigem Auszug

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Haben Mieter, die vorzeitig ausziehen, Anspruch auf die teilweise Rückzahlung bereits gezahlter Miete? Rechtsanwältin Sarah Schläppi gibt Antwort darauf.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Gibt ein Mieter die Wohnung vorzeitig zurück, kann der Mietzins zurückverlangt werden.
  • Das gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter die Wohnung selber nutzt.
  • Und schon, wenn der Vermieter Renovierungsarbeiten ohne Zustimmung des Mieters durchführt.

Wir haben unsere Wohnung ordentlich drei Monate im Voraus per Ende April gekündigt.

Nun sind wir bereits Mitte April ausgezogen und der Vermieter hat sofort mit Renovationsarbeiten begonnen, da die Wohnung auf den 1. Mai bereits wieder bezogen wird.

Agenda Hausschlüssel Anhänger Datum
Hat, wer eher auszieht, Ansprüche auf eine Rückzahlung des Mietzinses? (Symbolbild) - Depositphotos

Müsste uns der Vermieter nicht die Hälfte der April-Miete zurückbezahlen?

Ja, Mietzins kann zurückverlangt werden

Ja, das müsste er.

Nutzt der Vermieter die Wohnung nach deren Rückgabe selbst, kann er ab diesem Zeitpunkt keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr geltend machen.

Gleiches gilt, wenn er ohne Zustimmung des Mieters Umbauten oder Renovationsarbeiten durchführen lässt – es sei denn, es handelt sich um Reparaturen von Schäden, die vom Mieter verursacht wurden.

Hast du schon mal bereits gezahlte Miete nach Kündigung zurückerhalten?

Fazit: Gibt der Mieter die Wohnung vorzeitig zurück und nimmt der Vermieter daraufhin Renovationsarbeiten vor, die nicht vom Mieter zu verantworten sind, kann der Mietzins ab dem Start der Renovationsarbeiten zurückverlangt werden.

***

Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

Weiterlesen

Guy Parmelin Mietrecht Dialog
33 Interaktionen
Vorwürfe
Mietrecht
2 Interaktionen
Bremse
Dr. Sarah Schläppi
«Sarah hat Recht»

MEHR AUS STADT BERN

Konzert
Comeback
Untersander Rohrbach SC Bern
6 Interaktionen
Kader-News
SBB
1 Interaktionen
Strecke Bern-Freiburg
Optingenstrasse
6 Interaktionen
Breitenrain