Bundesverwaltungsgericht prüft Genehmigung für Kohlekraftwerk in NRW
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am Donnerstag mit der Klage des Umweltverbands BUND zur Genehmigung eines Kohlekraftwerks im nordrhein-westfälischen Lünen befasst.

Das Wichtigste in Kürze
- Verhandlung über Klage des Umweltverbands BUND.
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig prüfte in einer mehrstündigen Verhandlung die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2016, mit dem die Klage der Umweltschützer abgewiesen worden war. Das Kraftwerk läuft bereits seit 2014. (Az. BVerwG 7 C 27.17)
In dem Rechtsstreit geht es um die Emissionen durch das Kraftwerk und möglichen Folgen für das Naturschutzgebiet Cappenberger Wälder. Das OVG Münster entschied, dass das Kraftwerk mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) vereinbar sei. Der klagende BUND Nordrhein-Westfalen sieht dagegen eine unzulässig hohe Schadstoffbelastung in dem FFH-Gebiet, wenn andere Vorhaben mit berücksichtigt werden.
Durch den im Januar vereinbarten Kohleausstieg ist auch das Ende des Kraftwerks in Lünen absehbar. Die Pläne sehen vor, dass die Kraftwerkskapazitäten ab 2022 schrittweise abgebaut werden und spätestens 2038 ganz auslaufen sollen. Die Betreiber in Lünen rechnen nach eigenen Angaben damit, dass das Steinkohlekraftwerk bis zum Ende dieser Zeitspanne in Betrieb bleibt. Die Steinkohle für das Werk wird seit Betriebsbeginn importiert. Im Dezember vergangenen Jahres hatte in Bottrop die letzte Steinkohle-Zeche in Deutschland geschlossen.