Der Bundesrat berät am Freitag (ab 09.30 Uhr) abschliessend über eine Neuregelung der Schweinehaltung in Deutschland.
Schwein in einem Stall in Dortmund
Schwein in einem Stall in Dortmund - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht daher unter anderem auch vor, dass die Kastenstände mindestens 220 Zentimeter lang und 65 Zentimeter breit sein müssen..

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Zuchtsauen künftig nur noch höchstens 13 statt wie bislang 70 Tage lang in sogenannten Kastenständen gehalten werden dürfen. Die Fixierung in Kästen schränke die Bewegungsfreiheit der Tiere stark ein und könne zu Schmerzen und Schäden führen, heisst es in der entsprechenden Verordnungsbegründung.

Die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht daher unter anderem auch vor, dass die Kastenstände mindestens 220 Zentimeter lang und 65 Zentimeter breit sein müssen. Für die volle Umsetzung sollen Betriebe eine Übergangszeit von 15 Jahren haben - Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will schnellere Betriebe aber stärker beim Umbau ihrer Ställe fördern.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TierschutzBundesrat