Bundesrat

Bundesrat lässt geänderte Swissness-Praxis überprüfen

Keystone-SDA
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Bern,

Die angepasste Praxis für die Kennzeichnung von Produkten mit dem Schweizerkreuz beschäftigt die Politik. Parlamentsmitglieder aus mehreren Fraktionen äussern Kritik. Der Bundesrat will das Gesetz zurzeit nicht anpassen, lässt die Swissness-Bestimmungen aber untersuchen.

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Die angepasste Praxis für die Kennzeichnung von Produkten mit dem Schweizerkreuz beschäftigt die Politik. - keystone

Das schreibt er in am Donnerstag veröffentlichten Antworten auf Vorstösse aus den Räten. Anlass war die im März 2026 geänderte Praxis des Instituts für geistiges Eigentum (IGE). Dieses präzisierte, dass das Schweizerkreuz neu auch an Produkten angebracht werden darf, die im Ausland hergestellt werden.

Damit ein Schweizerkreuz aber erlaubt ist, müssen solche Produkte gleichzeitig eine Bezeichnung wie Swiss Engineering tragen, damit das Kreuz nicht als Hinweis für das ganze Produkt verstanden wird. Damit konnte die Schuhmarke On einen jahrelangen Streit mit den Behörden um das Schweizerkreuz für sich entscheiden.

FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger (BL) und Mitte-Ständerat Fabio Regazzi (TI) verlangen nun aber, das Markenschutzrecht so anzupassen, dass diese Verwendung des Schweizerkreuzes nicht möglich ist. Der Bundesrat beantragt ein Nein zu ihren Motionen, über die nun der National- und der Ständerat zu entscheiden haben.

Die Praxisänderung des IGE schwäche die Exklusivität des Schweizerkreuzes und damit dessen Wert, machen Schneeberger und Regazzi geltend. Das benachteilige KMU-Betriebe, die im Inland produzierten. KMU ohne Produktionsstandort im Ausland seien auf ein Alleinstellungsmerkmal wie das Schweizerkreuz angewiesen.

Mit der Praxisänderung könnten in der Schweiz forschende und entwickelnde Unternehmen auf diesen Umstand etwas prominenter hinweisen, schreibt der Bundesrat in seiner abschlägigen Antwort auf die Motionen. Und wer in der Schweiz produziere, könne weiterhin die Bezeichnung «Swiss made» verwenden.

Zudem bestehe die Möglichkeit, die Praxisänderung gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn ein Unternehmen in der Schweiz vertriebene Waren entsprechend kennzeichne, schrieb der Bundesrat.

Das IGE hat derweil den Auftrag erhalten, die Swissness-Bestimmungen zu evaluieren und ebenso deren Auswirkungen auf Unternehmen. Dem Resultat dieser Prüfung will der Bundesrat nicht mit Gesetzesänderungen vorgreifen, sondern aufgrund der Ergebnisse bei Bedarf Vorschläge machen, wie er schreibt.

Kommentare

User #1763 (nicht angemeldet)

Rigoros all Produkte das Schweiz Kreuz tragen, 100% Herstellung von Schweiz, sonst listig Betrug an Konsument. Ob die in Bern untersuchen, müssten aber.

User #9196 (nicht angemeldet)

Es sollten nur Produkte das Schweizer Kreuz tragen dürfen, die auch in der Schweiz hergestellt werden, alles andere ist eine Mogelpackung.

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