Gesetz

Bundeskabinett verabschiedet Gesetz für bessere Krisenvorsorge im Bankensektor

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Deutschland,

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein Gesetz zur besseren Krisenvorsorge im deutschen Bankensektor verabschiedet.

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Dow Jones Industrial Average verlor 1,81 Prozent bei 33'296,96 Punkten. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Strengere Kapital- und Liquiditätsvorgaben für Kreditinstitute geplant.

Das sogenannte Risikoreduzierungsgesetz setzt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums entsprechende EU-Vorgaben in nationales Recht um. Es legt unter anderem fest, dass Institute mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme als Verlustpuffer für Notfälle vorhalten müssen.

Dadurch sollen Banken überraschende Verluste besser verarbeiten und neue staatliche Rettungsschirme auf Kosten der Steuerzahler vermieden werden. Der Entwurf schreibt deshalb auch verbindliche Grenzen für die Verschuldung vor. Die Verschuldungsquote, die das Verhältnis von Kernkapital zu Verbindlichkeiten beschreibt, muss bei mindestens drei Prozent liegen. Je niedriger die Quote ist, desto höher ist eine Bank gemessen am Kernkapital verschuldet.

Für international systemrelevante Institute gilt nach Angaben des Finanzministeriums eine noch höhere Mindestquote von dreieinhalb bis vier Prozent. Die im vergangenen Jahr auf europäischer Ebene beschlossene Erhöhung der Kapital- und Liquiditätsanforderungen ist eine Lehre insbesondere aus der weltweiten Finanzkrise der Jahren 2008 und 2009. Damals gerieten nicht zuletzt Banken, die Geschäfte mit geliehenem Geld betrieben, durch die plötzlichen Turbulenzen und die damit einhergehenden Verluste in Schieflage.

«Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Konsequenzen aus der Finanzkrise zu ziehen», erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin. Das Gesetz sorge dafür, dass Institute Verluste künftig besser verkraften könnten. Das schütze die Interessen der Steuerzahler und der Anleger. Der Bankensektor solle «krisenfester» werden.

Bevor der Entwurf zum gültigen Gesetz werden kann, muss er noch das Parlament passieren. Inhaltlich entspricht er dem im Juni 2019 auf EU-Ebene beschlossenen Bankenpaket. Darin enthalten sind noch weitere Punkte, etwa eine Anpassung der international geltenden Vorsorgeregelungen an kleinere und mittlere Institute, die sich auf die Kreditvergabe für den Mittelstand konzentrieren. Banken werden zudem verpflichtet, ihre Refinanzierung langfristiger zu gestalten.

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