Bundeskabinett beschliesst Ausnahme für Weihnachtsbeleuchtung im Energiespargesetz

AFP
AFP

Deutschland,

Die Bundesregierung hat eine Ausnahme für Weihnachtsbeleuchtung im seit Anfang September geltenden Energiespargesetz beschlossen.

Weihnachtsmarkt in Frankfurt am Main
Weihnachtsmarkt in Frankfurt am Main - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Beschränkung von Leuchtreklame gilt nur noch nachts.

Das Beleuchtungsverbot gelte nun nicht «bei der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, die anlässlich traditioneller oder religiöser Feste (wie beispielsweise Weihnachten) installiert und betrieben wird», erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch. Zudem soll das Verbot von Leuchtreklamen nur nachts gelten.

Die Energiesparverordnung war am 1. September in Kraft getreten und macht unter anderem Unternehmen eine ganze Reihe von Vorgaben: Ladentüren dürfen nicht dauerhaft offenstehen, Leuchtreklamen müssen ab 22.00 Uhr erlöschen, Denkmäler nicht angestrahlt werden. Am Arbeitsplatz sollen 19 Grad Raumtemperatur ausreichen, in öffentlichen Gebäuden bleiben die Flure kalt.

Das Leuchtreklameverbot galt ursprünglich bis 16 Uhr des Folgetages. «Dies haben wir nun auf die Nachtstunden bis 6 Uhr morgens reduziert», erklärte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Zürich Diebe
129 Interaktionen
Vor Eröffnung
Politik Hessen
Empörung

MEHR IN NEWS

Blaulicht
1 Interaktionen
Bayern
Chemie Paper Holding
Übernahme
Einbrecher
Heiden AR
Kantonspolizei Basel-Landschaft
Frenkendorf BL

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Ralf schumacher
Liebes-Post
Tino Chrupalla
9 Interaktionen
Verdoppelte Zulagen
Lilian de Carvalho Monteiro und Boris Becker
13 Interaktionen
Verkündung
hamburg
11 Interaktionen
Hamburg wächst