Daimler

Bundesgerichtshof trifft erste Entscheidung zum Thermofenster bei Daimler

AFP
AFP

Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rahmen des Dieselskandals erstmals eine Entscheidung zum sogenannten Thermofenster bei einem Pkw von Daimler veröffentlicht.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Urteil des OLG Köln aufgehoben - aber keine Grundsatzentscheidung im Dieselskandal.

Er hob laut Mitteilung vom Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG) auf, demzufolge dem Kläger kein Schadenersatz zusteht. Es ging dabei allerdings nicht um inhaltliche Fragen. (Az. VI ZR 433/19)

Der Kläger kaufte im Jahr 2012 einen neuen Mercedes-Benz C 220 CDI. Das ist kein Modell, das vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen wurde. Das Auto arbeitet allerdings mit einem Thermofenster: einer Abschalteinrichtung, die die Rückführung der Abgase bei kühleren Temperaturen reduziert. Der Kläger hielt dies für unzulässig und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht hatte er damit keinen Erfolg. Die Gesetzeslage beim Thermofenster sei nicht eindeutig, entschied das OLG. Ohne konkrete Anhaltspunkte könne nicht unterstellt werden, dass Daimler in dem Bewusstsein gehandelt habe, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden.

Dieses Urteil hob der BGH nun auf - allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen. Vielmehr sei der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt worden. Das OLG habe nämlich dessen Argument nicht berücksichtigt, dass Daimler im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht habe. Dies muss noch geschehen; zudem soll das Unternehmen die Gelegenheit bekommen, darauf zu reagieren.

Hingegen sei das OLG zu Recht davon ausgegangen, dass Entwicklung und Einsatz eines Thermofensters für sich genommen nicht ausreichten, um einen Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu begründen, teilte der BGH mit.

Ende Mai 2020 hatte der Gerichtshof in einem ersten Urteil im VW-Dieselskandal entschieden, dass Volkswagen Käufern manipulierter Dieselautos grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss. Diese Konstellation sei mit dem aktuellen Fall allerdings nicht zu vergleichen, erklärte der BGH. Hier fehle es an einem «derartigen arglistigen Vorgehen». Im März soll ein weiterer Fall eines Daimler-Thermofensters verhandelt werden.

Der Autobauer Daimler begrüsste das Urteil. Das Unternehmen gehe davon aus, dass die Entscheidung «Leitcharakter» für tausende Gerichtsverfahren in Deutschland haben werde. Aus ihrer Sicht «und aus Sicht vieler Experten» seien Thermofenster technisch notwendig und hätten «nichts mit einer Täuschungsabsicht zu tun».

Kommentare

Weiterlesen

a
4 Interaktionen
Mit Symbol
a
2 Interaktionen
In Norwegen

MEHR IN NEWS

Gruppenfoto
Letzter Applaus
Apropos Bär
Nachtgedanken zähmen
Nina Radjenovic landet einen Treffer an der Karate EM
1 Interaktionen
Bernerin
Season Opener BSC YB
Season-Opener

MEHR DAIMLER

Daimler Truck
Reaktion
Daimler Truck
In Asien
Auktionshammer
Auktionen
Daimler Truck
Rückgang

MEHR AUS DEUTSCHLAND

brunschweiger kolumne
9 Interaktionen
Brunschweiger
Booking.com laptop
7 Interaktionen
Schweizer betrogen
Gillian Anderson
Ehrenpreis
Regenbogenflagge
16 Interaktionen
Kritik