Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche früherer Deutsche-Bank-Chefs

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Deutschland,

Mehr als 17 Jahre nach der Pleite des Medienkonzerns Kirch ist der Rechtsstreit um die Rolle der früheren Spitze der Deutschen Bank abgeschlossen.

Deutsche-Bank-Chefs im Jahr 2015 vor dem Landgericht München
Deutsche-Bank-Chefs im Jahr 2015 vor dem Landgericht München - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs im Zusammenhang mit Kirch-Pleite.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag die Freisprüche der früheren Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs. Ihnen war vorgeworfen worden, in einem Zivilprozess um Schadenersatzansprüche Kirchs falsch ausgesagt zu haben. (Az. 1 StR 219/17)

Auslöser für den sich über Jahre hinziehenden Rechtsstreit um die Kirch-Pleite war der Vorwurf des inzwischen verstorbenen Medienmoguls Leo Kirch, der frühere Deutsche-Bank-Chef Breuer habe im Jahr 2002 mit einem Interview gezielt seine Pleite verursacht. Dieser äusserte sich dabei kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs. Der Medienkonzern forderte mehr als zwei Milliarden Euro Schadenersatz, die Bank zahlte schliesslich aussergerichtlich 925 Millionen Euro.

Den früheren Deutsche-Bank-Chefs wurde vorgeworfen, sich in dem Zivilprozess um die Pleite vor dem Oberlandesgericht München abgesprochen und unwahre Angaben gemacht zu haben, um einen Schadenersatzanspruch Kirchs zu verhindern. Das Landgericht München I sah dafür aber keine Beweise und sprach die Angeklagten frei. Auch die Deutsche Bank wurde freigesprochen, weshalb gegen das Institut keine Geldbusse aufgrund von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ihrer Vorstandsmitglieder verhängt wurde.

Der BGH verwarf nun die dagegen eingelegten Revisionen der Staatsanwaltschaft als unbegründet und bestätigte die Freisprüche, die damit rechtskräftig sind. Das Münchner Urteil enthalte keine Rechtsfehler, erklärte der BGH. Der Bundesgerichtshof überprüft im Revisionsverfahren Urteile nur auf solche Rechtsfehler, erhebt aber keine eigenen Beweise.

Der erste Strafsenat des BGH wertete die Beweiswürdigung der Münchner Richter vor diesem Hintergrund als «sorgfältig und eingehend begründet». Die Entscheidung weise auch «keine Widersprüche, Lücken oder falschen rechtlichen Begründungssätze auf».

Die früheren Deutsche-Bank-Chefs Breuer, Ackermann und Fitschen erschienen nicht selbst zur Urteilsverkündung in Karlsruhe. Die jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen um die Kirch-Pleite dürften mit der Entscheidung des BGH nun ein Ende gefunden haben.

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