BGH ruft EuGH zum Klagerecht von Verbraucherverbänden beim Datenschutz an

AFP
AFP

Deutschland,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich damit befassen, ob Verbraucherschutzverbände in Deutschland gegen Datenschutzverstösse in sozialen Netzwerken wie Facebook klagen können.

Facebook-Logo
Facebook-Logo - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfahren zu vzbv-Klage gegen Facebook wegen Datenschutzverstössen ausgesetzt.

Der Bundesgerichtshof setzte am Donnerstag ein Verfahren zur Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) im Zusammenhang mit der Erhebung und Übermittlung von Daten bei Onlinespielen aus und rief den EuGH an. Der BGH will wissen, ob die EU-Datenschutzgrundverordnung nationalen Regelungen zum Klagerecht entgegensteht. (Az. I ZR 186/17)

Der vzbv hatte eine Unterlassungsklage gegen Facebook erhoben, weil das Unternehmen seiner Ansicht nach im Fall der kostenlosen Onlinespiele die Nutzer unzureichend über die Erhebung und Weitergabe von Daten informierte. Dabei konnte ein «Sofort spielen»-Button angeklickt werden. Der Betreiber des Spiels erhielt dadurch Informationen wie E-Mail-Adresse oder Statusmeldungen.

Der EuGH hatte laut BGH zwar in einem anderen Fall entschieden, dass die Regelungen der früheren EU-Datenschutzrichtlinie einer Klagebefugnis von Verbänden nicht entgegenstünden. Dieser Entscheidung sei aber nicht zu entnehmen, ob diese Befugnis unter der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fortbestehe.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
6 Interaktionen
Im Dunkeln
brehmer kolumne
5 Interaktionen
Zu viel Alk?

MEHR IN NEWS

Oulu/Trencin
1 Interaktionen
Bielefeld
a
«Geister-Pisten»
Event-Highlights Bern Januar
Kanton Bern

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Vierschanzentournee
2 Interaktionen
Auch Ammann dabei
rtl
22 Interaktionen
Wer weiss denn sowas?
Münchner Sicherheitskonferenz afd Politiker
«Unvertretbar»
hund
10 Interaktionen
Kleines Abenteuer