Die Bundesanwaltschaft hat für den früheren CEO der Falcon Bank wegen des Tatbestands der qualifizierten Geldwäscherei eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt - beides bedingt. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.
Banklizenz Falcon Private Bank
Die Falcon Private Bank steht wegen qualifizierter Geldwäscherei vor Gericht. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Tagessatz für die bedingte Geldstrafe soll laut Bundesanwaltschaft (BA) 1000 Franken betragen.

Der unterdessen pensionierte Banker muss zudem eine Ersatzforderung von 85'000 Franken leisten, falls das Bundesstrafgericht dem Antrag der BA folgt.

Die Bank als juristische Person soll laut BA aufgrund des gravierenden Organisationsmangels zu einer Busse von 2 Millionen Franken verurteilt werden. Die BA berücksichtigte dabei, dass die Bank derzeit abgewickelt wird und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deshalb ungewiss ist.

Die BA forderte weiter, dass die Bank, die durch die Delikte erlangten Provisionen in der Höhe von 7 Millionen Franken als Ersatzforderung zu Gunsten der Geschädigten zahlen soll.

Die Staatsanwältin des Bundes und die Vertreter der Investmentgesellschaft Aabar Luxembourg als Privatklägerin führten am Mittwoch in ihren Plädoyers aus, der beschuldigte Ex-CEO und der Geschäftsmann Khadem al-Qubaisi hätten über ein Konstrukt mehrerer Firmen verheimlicht, dass Qubaisi eigentlich der Verkäufer von Aktien der Unicredit und wertlosen Zusatzrechten war, die der Privatklägerin zu einem übersetzten Preis verkauft wurden.

Qubaisi war damals selbst im Verwaltungsrat der Aabar Luxenbourg, einer Tochtergesellschaft der Investmentgesellschaft Aabar Investments PJS mit Sitz in Abu Dhabi in den Vereinigten arabischen Emiraten. Letztere war Eigentümerin der Falcon Bank, bei der Qubaisi ebenso zeitweise die Geschicke massgeblich beeinflusste.

Laut BA und der Privatklägerin Aabar Luxenbourg hätte Qubaisi, der in einem noch hängigen Verfahren bei der BA als Beschuldigter gilt, die Interessen der Gesellschaft wahrnehmen müssen. Stattdessen habe er mit dem Ex-CEO der Falcon einen Deal eingefädelt, mit dem er seine durch Kurszerfall entstandenen Verluste bei den Unicredit-Aktion wettmachte.

Statt den damaligen Wert von rund 60 Millionen Euro bezahlte die Investmentfirma Aarbar Luxembourg 210 Millionen Euro für die Aktien und die mutmasslich wertlosen Zusatzrechte. Damit entstand dem Unternehmen ein Schaden von fast 150 Millionen Franken, die es nun zurück fordert.

Die vom Investmentunternehmen bezahlten 210 Millionen Franken flossen auf ein Konto der Falcon Bank bei einer Bank in Brüssel. 61 Millionen Euro davon wurden auf ein Nummernkonto von Qubaisi bei der Falcon Bank überwiesen. 133 Millionen Euro gingen an eine der zwischengeschalteten Firmen. Von dort flossen die Gelder weiter.

Die Verteidigung des angeklagten Ex-Bankers führte im ersten Teil ihres Plädoyers aus, dass die Aabar Luxembourg sehr wohl gewusst habe, wer der Verkäufer der Unicredit-Aktien gewesen sei. Auch seien die erlangten Zusatzrechte für die Gesellschaft nicht wertlos gewesen. Die Verteidigung wird am Donnerstag mit ihrem Plädoyer fortfahren. Zuletzt werden die Vertreter der Falcon Bank das Wort haben.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesanwaltschaftVerwaltungsratFreispruchFrankenEuro