Die Werbung vorspulen könnte bei Replay TV bald nicht mehr möglich sein. Dagegen wehren sich Salt und UPC. Und kriegen Rückendeckung vom Konsumentenschutz.
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Fernsehgeschaut wird vermehrt übers Internet. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Replay-TV könnte Werbung künftig nicht mehr übersprungen werden.
  • Dagegen wehren sich die Telekom-Firmen. Und erhalten Rückendeckung vom Konsumentenschutz.

Zeitversetztes Fernsehen ist heute Normalität. Doch der Luxus, die Werbung spulen zu können, könnte bald schon der Vergangenheit angehören. Dies will zumindest die Rechtskommission des Nationalrats. Sie schlägt vor, dass Werbung künftig nicht mehr übersprungen werden darf, wenn dies vom Programmveranstalter so gewünscht wird. Als Alternative müssen die TV-Anbieter grünes Licht bei den Sendern einholen. Wohl kostenpflichtig.

Dagegen wehrt sich UPC. Die Nummer zwei im Schweizer TV-Markt sieht Replay TV in Gefahr, wenn der Vorschlag der Rechtskommission durchkommt. Auch Konkurrent Salt stellt sich gegen diese «konsumentenfeindliche» Einschränkung.

Unterstützung dafür gibt es vom Konsumentenschutz. «In der heutigen Form ist das zeitversetzte Fernsehen gefährdet», sagt Cécile Thomi, Leiterin Recht von der Stiftung für Konsumentenschutz. Sie befürchtet ein Verbot von Werbevorspulfunktionen.

Replay TV wird teurer

Müssen TV-Anbieter grünes Licht beim Sender einholen, bekäme dies der Konsument zu spüren. «Die Sender werden Lizenzgebühren verlangen, welche sich nur noch die grossen Anbieter leisten können. Kleinere Anbieter wie Wilmaa, Teleboy oder Zattoo werden voraussichtlich aus dem Replay-Geschäft verschwinden.» Für die Konsumentenschützerin ist klar: «Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist damit zu rechnen, dass die erwähnten Lizenzgebühren auf den Konsumenten überwälzt werden.»

Im schlimmsten Fall verschwinden Replay-Angebote vollständig, befürchtet Thomi. «Dies wäre die logische Konsequenz, da die TV-Sender im Prinzip kein Interesse daran haben, dass ihr Programm von Drittanbietern zeitversetzt angeboten wird.»

Viel lieber holen die Sender die Zuschauer auf ihre eigenen Plattformen. Die Stiftung für Konsumentenschutz lehnt die Gesetzesanpassungen darum «entschieden» ab.

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