Felix Wettstein (Grüne) spricht über die AHV-Rente. Im Gastbeitrag erklärt er, warum die Abschaffung der Steuern auf AHV-Einkommen nicht gerecht ist.
Felix Wettstein
Felix Wettstein, Nationalrat Grüne Solothurn. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Felix Wettstein äussert sich im Gastbeitrag zur steuerlichen Belastung der AHV-Renten.
  • Es sei nicht gerecht die AHV-Einkommen nicht mehr zu besteuern.
  • Die Wohlhabenden würden davon am meisten profitieren, schreibt der Nationalrat.
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Immer wieder kommt die Idee auf, man soll doch die AHV-Einkommen nicht mehr besteuern. Zum Teil wird sogar behauptet, eine solche Massnahme würde denjenigen besonders helfen, die ein tiefes Einkommen haben.

Es ist jedoch genau umgekehrt. Eine Person, die nebst der AHV kein weiteres Einkommen hat, hätte fast nichts davon. Ein reicher Haushalt jedoch würde um mehrere tausend Franken entlastet.

AHV-Rente
Die AHV-Rente muss steuerlich behandelt werden wie das Bruttoeinkommen aus der Arbeit, da dieselben Abzüge zu leisten sind. - Depositphotos

Angenommen, eine alleinstehende 70-jährige Frau mit Wohnsitz in der Stadt Solothurn, römisch-katholisch, bekommt genau die durchschnittliche Rente einer Frau, das sind aktuell 1884 Franken pro Monat (22'608 Franken pro Jahr). Sie müsste 233 Franken weniger Steuern bezahlen als bisher: Dabei sind Gemeinde, Kirche, Kanton und Bund zusammengezählt.

Geld würde der öffentlichen Hand fehlen

In der Wohnung nebenan wohnt ein pensioniertes Ehepaar mit der maximalen AHV-Rente (3675 Franken pro Monat); beide hatten gearbeitet und bekommen aus der zweiten Säule zusammen beispielsweise weitere 4500 Franken. Sie haben auch 200'000 Franken Vermögen ansparen können.

Rentner
Wer mit seiner AHV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht decken kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen. (Symbolbild) - keystone

Wenn nun die AHV nicht mehr besteuert würde, dann müsste dieses Ehepaar 15'215 Franken weniger Steuern zahlen, es bekäme quasi eine 13., 14., 15. und 16. Monatsrente! Das Geld würde der öffentlichen Hand fehlen: Es fehlte zum Beispiel für den Bundesanteil an die AHV und auf Gemeinde- und Kantonsebene für die Ergänzungsleistungen.

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Es ist wie immer: Abzüge bei den Steuern schaffen keine Gerechtigkeit, im Gegenteil, sie nützen immer den Gutverdienenden überproportional. Sie nützen auch nur begrenzt dem sogenannten «Mittelstand», noch viel stärker entlastet werden jeweils die sehr Wohlhabenden.

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