Der Bundesrat ist mitschuldig an den Ausschreitungen beim Eritrea-Festival in Opfikon (ZH), schreibt Ständerat Damian Müller (FDP) in einem Gastbeitrag.
Wahl Damian Müller
Wahl Damian Müller: Er soll das Amt des Verwaltungsratspräsidenten des Luzerner Kantonsspitals übernehmen. (Archivbild) - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat ist für die Gewalt zwischen Eritreern in Opfikon (ZH) mitverantwortlich.
  • Er liess die Situation eskalieren, schreibt Damian Müller (FDP) im Gastbeitrag.
  • Wer Gewalt als Mittel der Meinungsäusserung einsetze, soll ausgeschafft werden.
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Die Gewalt zwischen Eritreern in Opfikon bei Zürich hat sich in die Köpfe der Menschen eingebrannt. Die friedliche und ruhige Schweiz wurde durch ein eritreisches Festival in ihrer Ruhe gestört, wie andere Städte auf der ganzen Welt auch. Regierungsrat Mario Fehr und zahlreiche Leitartikler forderten die Ausweisung von Eritreern, die das eritreische Regime unterstützen.

Der Bundesrat ist indirekt für diese Gewalt mitverantwortlich, weil er die Situation eskalieren liess, ohne sich selbst in Frage zu stellen.

1. Die meisten Eritreer, die vor der Unabhängigkeit Eritreas eingereist sind, haben inzwischen sicher die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten. Sie können daher nicht mehr zurückgeführt werden, wie dies einige Politiker von rechts und links fordern.

2. Wer in der Schweiz Schutz sucht, soll sich hier nicht politisch betätigen können. Flüchtlinge müssen die Schweizer Rechtsordnung respektieren und dürfen sich nicht mehr an politischen Aktivitäten betreffend ihr Herkunftsland beteiligen. Auch hier weigert sich der Bundesrat einzugreifen und lässt die Flüchtlinge auf Schweizer Territorium agieren, wobei er riskiert, die schweizerische Neutralität zu verletzen und unser Land in einen Konflikt hineinzuziehen, der uns nicht betrifft.

Opfikon
Mehrere Ambulanzen waren nach der Schlägerei in Opfikon ZH im Einsatz. - Nau.ch

Dürfen Flüchtlinge, die in der Schweiz bleiben können, politische Aktivitäten in der Schweiz ausüben, auch wenn diese gegen eine ausländische Regierung gerichtet sind? Der Bundesrat hat diese Frage klar beantwortet: «Die in der Bundesverfassung festgeschriebene Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind Grundrechte, auf welche sich auch Ausländerinnen und Ausländer berufen können. (…) Die Aktivitäten von Einzelpersonen sind dem Schweizer Staat nicht zurechenbar, weshalb sie die Neutralität der Schweiz nicht tangieren» (Interpellation 15.4179). Somit hat der Bundesrat nicht den politischen Willen, den Eifer der Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommener in der Schweiz zu bremsen.

3. Die Bedingungen für den Entzug des Asyls und der vorläufigen Aufnahme sind zu streng. Wer einmal Asyl oder eine vorläufige Aufnahme erhalten hat, kann diesen Status praktisch nicht mehr entzogen bekommen. So hat das SEM zwischen Februar 2018 und Ende September 2019 die Dossiers von rund 3000 Eritreern, die aufgrund der Unzumutbarkeit des Vollzugs ihrer Wegweisung vorläufig aufgenommen wurden, durchleuchtet, was lediglich zu 83 Aufhebungsentscheiden führte, von denen einige angefochten wurden. Dies ist unzureichend, wenn man bedenkt, dass das Bundesverwaltungsgericht 2017 seine Praxis geändert hat! (Vgl. Bericht des Bundesrates in Beantwortung der Motion 18.3409, Müller Damian, vom 29. Mai 2018).

4. Über 300 Eritreer warten auf ihre Wegweisung. Der Bundesrat unternimmt nichts und widersetzt sich jeder innovativen und rechtlich legalen Lösung, namentlich der Rückführung in ein Drittland, wie sie in der von mir eingereichten und vom Ständerat angenommenen Motion vorgeschlagen wurde. Der Bundesrat hat sich vehement dagegen gewehrt.

Bundesrat
Die ehemalige Justizministerin Karin Keller-Sutter (r.) (FDP) übergibt die Amtsgeschäfte ihrer Nachfolgerin, Elisabeth Baume-Schneider (SP). - keystone

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass, damit die Schweiz ihre humanitäre Tradition gegenüber Menschen, die in ihren Herkunftsländern tatsächlich verfolgt werden, fortsetzen kann, Migranten, unabhängig davon, ob sie ein autoritäres Regime unterstützen oder nicht, zurückgeschickt werden müssen, wenn sie Gewalt als Mittel der Meinungsäusserung einsetzen. Der Bundesrat, das EJPD und das SEM sollten sich der Konsequenzen ihrer systematischen Weigerung, die Entwicklung der Asylpolitik zu begleiten, bewusster werden. Dies ist im Interesse der Schweizerinnen und Schweizer!

Sind Sie mit der Schweizer Asylpolitik zufrieden?

Es darf keine Toleranz gegenüber Gewalt geben. Eritreerinnen oder Eritreer, die das Regime des eritreischen Präsidenten ablehnen, sollten stattdessen das derzeitige Regime in ihrem Land bekämpfen und nicht bei uns. Das wäre ein ehrenhafter, aber zugegebenermassen weniger bequemer und riskanter Mutbeweis.

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