Abgewiesene Eritreer sollen in ein Drittland gebracht werden, fordert eine Motion. Der Ständerat hat dieser nun zugestimmt.
Abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea, die die Schweiz nicht freiwillig verlassen, sollen im Rahmen eines Pilotprojekts in ein Drittland rückgeführt werden. So will es der Ständerat. (Themenbild)
Abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea, die die Schweiz nicht freiwillig verlassen, sollen im Rahmen eines Pilotprojekts in ein Drittland rückgeführt werden. So will es der Ständerat. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat will Eritreer, die abgewiesen wurden, in ein Drittland bringen.
  • So sollen die Betroffenen beispielsweise nach Ruanda reisen müssen.
  • Nun geht die vom Bundesrat abgelehnte Motion in den Nationalrat.

In der Schweiz abgewiesene Asylbewerber und Asylbewerberinnen aus Eritrea sollen in ein Drittland ausreisen müssen. Das verlangt der Ständerat.

Die am Montag mit 20 zu 18 Stimmen angenommene Motion von Damian Müller (FDP/LU) verlangt ein Pilotprojekt. Fünf Enthaltungen gab es im Ständerat.

Dieses Projekt ermöglicht es, abgewiesene Asylsuchende in ein Drittland zu bringen. Das Land würde dafür von der Schweiz entschädigt. Als Beispiel nennt Müller Ruanda.

Eine Auslagerung des Asylverfahrens bedeute das nicht, stellte Müller klar. Es gehe um Menschen, die ein Asylverfahren durchlaufen, einen abschlägigen Bescheid erhalten hätten und die keinen internationalen Schutz bräuchten. Die Betroffenen könnten von Ruanda aus in ein anderes Land reisen.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Diese geht nun an den Nationalrat.

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