Zürcher Unispital führt KI-Überwachung ein
Das Unispital Zürich überwacht Patientinnen und Patienten per KI. Dafür erntet es Kritik von Datenschutz-Experten.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Unispital Zürich nutzt fürs Patientenmonitoring ein Kamerasystem mit KI.
- Eine Datenschutz-Expertin kritisiert dies als «massiven Eingriff in die Privatsphäre».
- Der dänische Hersteller und das Spital wehren sich gegen die Kritik.
Üblicherweise überwachen Spitäler verwirrte und sturzgefährdete Patientinnen und Patienten mit Sensormatten oder im Rahmen von Sitzwachen.
Das Universitätsspital Zürich (USZ) setzt jedoch seit dem Sommer auf eine neue Technologie: In verschiedenen Abteilung wurde eine «digitale, KI-unterstützte Mobilitätsüberwachung» eingeführt. Das bestätigt das Spital gegenüber dem «Tagesanzeiger».
Aufnahmen werden anonymisiert
Konkret wurden über den Spitalbetten 180-Grad-Kameras montiert. Das System der dänischen Firma Teton überwacht mithilfe von Infrarottechnologie das Verhalten von Patientinnen und Patienten.
Die KI-Überwachung von Patientinnen und Patienten ist im Hinblick auf den Datenschutz umstritten. In Frankreich etwa ist es verboten, Kameras in Spitalzimmern einzusetzen.
Das USZ hingegen hält das System datenschutztechnisch für harmlos. Das Spital stellt klar: «Wir sind uns der Sensibilität im Umgang mit Personen- und Patientendaten bewusst und achten auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorgaben.»
Es würden «keine persönlichen Daten erfasst, gespeichert oder weiterverarbeitet, weder visuell noch als Datensatz». Die Aufnahmen würden anonymisiert – statt Menschen seien eine Art Strichmännchen zu sehen.
Die für kantonale Einrichtungen zuständige Datenschützerin wurde vor der Einführung des Systems nicht zu Rate gezogen. Der eidgenössische Datenschutz-Beauftragte Adrian Lobsiger sagt dazu: «In einem solchen Fall hätten die Spitäler, die diese Systeme verwenden, wahrscheinlich ihre kantonale Behörde informieren müssen.»
Und was sagen Datenschutz-Experten zur Überwachung in den Zürcher Spitalzimmern?
«Massiver Eingriff in die Privatsphäre»
Rechtsanwalt Matthias R. Schönbächler erklärt gegenüber der Zeitung: «Besonders kritisch ist die Überwachung in Patientenzimmern, da Betroffene der Überwachung permanent ausgesetzt sind und sich schwerlich davon distanzieren können.»
Bei einem solchen schweren Eingriff seien erhöhte Anforderungen an die Grundsätze wie Zweckbindung, Verhältnismässigkeit, Transparenz und Sicherheit zu stellen. Und wo immer möglich, seien «datenschutzfreundlichere Alternativen zu prüfen».
Auch Ursula Sury, Rechtsprofessorin an der Hochschule Luzern, hält fest: «Kameras in Spital- und Altersheimzimmern bedeuten selbst mit Verpixelung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen.» Ein solcher Eingriff sei nur zulässig, wenn andere Interessen wie Sicherheit oder Gesundheit überwögen.
USZ sieht «kein Risiko»
Der Anbieter Teton wehrt sich gegen die Kritik: «Unsere Lösungen sind nicht für Überwachung ausgelegt – kein Livestreaming, keine Aufzeichnung.» Die Verarbeitung erfolge lokal in Echtzeit.
«Wir sind im Gesundheitswesen tätig, nicht im Bereich Überwachung», so die Firma.
Und auch das USZ hält dagegen: Es würden «keinerlei Personendaten», weder lokal noch in einer Cloud, gespeichert. Somit bestehe «kein Risiko, dass auf Personen- oder Patientendaten irgendwelcher Art zugegriffen werden kann».
Weder durch Mitarbeitende, noch durch andere Personen.












