Zürcher Obergericht senkt Strafe für Messerstecher von Uster
Das Zürcher Obergericht hat einen 31-jährigen Schweizer wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Verurteilte tötete im November 2022 im Streit auf einem Parkplatz einen anderen Mann.

Das Obergericht bestätigte damit zwar den Schuldspruch des Bezirksgerichts Uster vom Juli 2024, legte das Strafmass jedoch neu fest. Wie aus dem schriftlichen Urteil hervorgeht, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, wurde die Strafe von elf auf acht Jahre gesenkt. Der Verurteilte befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug.
Streit um einen Sitzplatz eskalierte
Die Tat geschah in den frühen Morgenstunden des 27. November 2022 auf dem Parkplatz des Ustermer Zeughauses. Zuvor war in einer Bar in der Nähe eine Geburtstagsparty zu Ende gegangen. Der spätere Täter wollte mit anderen in ein Auto steigen, erhielt jedoch eine Absage, da der Wagen bereits mit fünf Personen besetzt war. Mit Ausnahme des Fahrers waren alle Beteiligten alkoholisiert.
Der heute 31-jährige Schweizer fühlte sich durch die Zurückweisung provoziert und geriet in Zorn. Nach einer verbalen Auseinandersetzung entfernte er sich zunächst, warf jedoch laut Anklage noch eine Flasche in Richtung des Fahrzeugs. Der 28-jährige Autobesitzer stieg daraufhin aus, verfolgte ihn und versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht.
Tödliche Stiche am Boden
Es kam zu einem Gerangel, bei dem beide Männer zu Boden gingen. In dieser Situation zückte der Beschuldigte sein Klappmesser und stach mehrmals zu. Sein Kontrahent erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen; der Messerstecher wurde umgehend festgenommen. Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn daraufhin im Sommer 2024 wegen vorsätzlicher Tötung zu elf Jahren Haft.
Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein. Vor dem Obergericht machte sein Verteidiger am 27. Februar erneut Notwehr geltend und forderte einen Freispruch. Er präsentierte einen Tatablauf, der die Rollen von Täter und Opfer vertauschte: Sein Mandant habe Todesangst gelitten und erst zugestochen, nachdem er vom 28-Jährigen erneut attackiert worden sei.
Staatsanwaltschaft sah «sehr schweres Verschulden»
Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung massiv und forderte 18 Jahre Gefängnis. Die behauptete Todesangst sei eine reine Schutzbehauptung, da der Täter nur leichte Verletzungen davongetragen habe. Zudem habe kein zweiter Angriff stattgefunden, was zahlreiche Zeugenaussagen bestätigten. Der Beschuldigte habe das Messer nicht zur Warnung, sondern unvermittelt gezückt.
Besonders schwer wog für die Anklägerin die kriminelle Energie: Der «Waffen-Fan» besass in seiner Wohnung neben dem Tatmesser Dutzende weitere Messer sowie 14 Schusswaffen. Sein Verschulden sei «sehr schwer» und die ursprüngliche Strafe von elf Jahren ohnehin zu tief gewesen. Das nun vorliegende Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.










