Zürcher Obergericht bestätigt Freispruch für zwei Ärzte
Weil sie den Tod eines Patienten verursacht haben sollen, mussten sich zwei Ärzte vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Dieses bestätigte am Mittwochnachmittag die erstinstanzlichen Freisprüche.

Das Wichtigste in Kürze
- Beschuldigt waren ein heute 70-jähriger Chirurg und ein 64-jähriger Intensivmediziner.
In einer Zürcher Privatklinik waren sie im Herbst 2012 für einen 42-jährigen Patienten zuständig, der eine Fehlstellung des Magens operieren lassen musste.
Nach der OP kam es zu schweren Komplikationen, der Mann starb eine Woche später. Die Staatsanwaltschaft warf den Ärzten fahrlässige Tötung vor. Sie hätten ihre Sorgfaltspflicht verletzt und nicht alles getan, um den Patienten zu retten. Dafür sollten die Mediziner mit bedingten Geldstrafen belangt werden.
Der Einzelrichter am Bezirksgericht hatte im Januar 2019 die beiden Ärzte zwar vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines Patienten freigesprochen. Im Rahmen der Urteilseröffnung hielt er aber fest, die beiden Mediziner hätten die Sorgfaltspflicht verletzt. Den Beschuldigten gewährte er nur reduzierte Prozessentschädigungen.
Das Obergericht bestätigte nun die Freisprüche und nahm in seinem Urteil den Vorwurf der verletzten Sorgfaltspflicht nicht wieder auf. Es sprach den beiden Beschuldigten eine leicht höhere Prozesskostenentschädigung von insgesamt 89'000 Franken zu. Die Gerichtsgebühr von 4000 Franken muss grösstenteils die Privatklägerin, die Witwe des Verstorbenen, tragen.
Die mehrstündige Operation hatte der Chirurg laparoskopisch, also mit der so genannten Schlüssellochmethode, ausgeführt. Auf diesem Gebiet leistete er Pionierarbeit und gilt international als Experte.
Wie der Vertreter der Privatklägerin ausführte, kam es schon während der OP zu Atemproblemen des Patienten. Die Narkoseärztin habe den Chirurgen wiederholt gebeten, auf die herkömmliche Operationsmethode umzusteigen. Darauf sei er aber nicht eingegangen.
Nach der OP ging es dem frisch Operierten immer schlechter. Am Morgen des folgenden Tages war der Intensivmediziner der Meinung, ein Röntgenbild zeige eine erneute Fehlstellung des Magens. Er teilte dies telefonisch dem Chirurgen mit und schlug eine sofortige korrigierende Operation vor.
Ohne das Bild angesehen zu haben, lehnte der Chirurg dies ab. Er ging davon aus, dass es sich um eine Luftblase handelte. Der Kollege solle eine Magensonde legen. Hierbei wurde die Speiseröhre verletzt. Eine sich rasch ausbreitende Infektion führte zum Kollaps der Lunge. Der Patient kam an eine Herz-Lungen-Maschine und erhielt deshalb Blutverdünner. Dieser hatte eine tödliche Hirnblutung zur Folge.