Stadt Zürich

Zürcher Obergericht spricht Männer wegen Sexualdelikten schuldig

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Zürcher Obergericht hat zwei junge Männer wegen Sexualdelikten für schuldig befunden.

Zürcher Obergericht
Das Zürcher Obergericht. (Archivbild) - keystone

Das Zürcher Obergericht hat zwei junge Männer wegen Sexualdelikten schuldig gesprochen. Die beiden hatten am Katzensee fahrlässig sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen vollzogen.

Ein Schweizer kassierte noch 14 statt 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt, wie aus dem schriftlichen Urteilsdispositiv hervorgeht, das Keystone-SDA vorliegt. Die Geldstrafe gegen ihn bleibt bei 180 mal 90 Franken.

Einen Serben verurteilt das Obergericht zu 12 Monaten bedingter Freiheitsstrafe, gleich wie die Vorinstanz. Seine Geldstrafe fällt mit 120 mal 70 Franken aber 60 Tagessätze tiefer aus. Für alle Strafen gilt eine Probezeit von drei Jahren.

Die Geldstrafen betreffen weitere Delikte, wie das Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Minderjährige.

Aus welchen Gründen das Gericht das Strafmass änderte, geht aus dem Dispositiv nicht hervor.

Möglichkeit der Berufung und Genugtuungsansprüche

Die Urteile können noch an das Bundesgericht weitergezogen werden. Dem Opfer müssen die beiden gemäss Urteil Genugtuungen von 4000 und 1600 Franken bezahlen. Sie kassieren lebenslängliche Tätigkeitsverbote mit Minderjährigen.

Der Serbe entgeht der geforderten Landesverweisung. Die Vorfälle ereigneten sich an einer Geburtstagsparty im Mai 2020. Die beiden Männer, damals 20 Jahre alt, besorgten Alkohol für die minderjährigen Mädchen.

Dabei kam es zu sexuellen Handlungen mit dem stark betrunkenen Opfer. Diese wurden teilweise gefilmt. Die Männer sagten an der Verhandlung im Juni, dass sie das 13-jährige Mädchen für mindestens 16 Jahre alt gehalten hatten.

Vor Gericht: Aussagen und Forderungen

Ihre Verteidiger forderten Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen Schändung gefordert hatte, war an der zweitinstanzlichen Verhandlung nicht mehr dabei.

Mit dabei waren aber die Eltern des Opfers, die ebenfalls Genugtuungen forderten. Diese Anträge lehnten die Richter ab.

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